Heutzutage sollte sich jeder mit dem Thema Altersvorsorge beschäftigen. Denn aufgrund des demografischen Wandels und der damit zusammenhängenden Überalterung der Bevölkerung muss davon ausgegangen werden, dass die gesetzliche Rente allein später nicht ausreichen kann, um den erreichten Lebensstandard im Alter halten zu können. Private Vorsorge ist demnach wichtiger als jemals zuvor. In erster Linie sind es die staatlich geförderten Altersvorsorgeverträge, die dafür gut geeignet sind. Denn sie bieten einen zusätzlichen finanziellen Anreiz.
Zu den beiden bekanntesten Möglichkeiten gehören Riesterrente und Rürup-Verträge (auch Rürup-Rente oder Basisrente). Während erste eher für Arbeitnehmer bzw. Arbeitsuchende ausgelegt ist, sind Rürup-Verträge vorrangig für Selbstständige und Freiberufler geeignet. Die Riesterrente wird in Form von finanziellen Zulagen durch das Finanzamt gefördert. So erhält jeder Vertragsinhaber eine Grundzulage in Höhe von 154,- € jährlich. Je kindergeldberechtigtem Kind werden zusätzlich 185,- € bzw. sogar 300,- € (ab 2008 geboren) pro Jahr gewährt. Zudem wird ein möglichst frühzeitiger Beginn eines Riestervertrages belohnt: Wer am 01.01. des ersten Vertragsjahres noch unter 25 Jahre alt war, erhält zusätzlich einmalig 200,- € als so genannten Berufsstarterbonus.
Rürup-Verträge werden nicht mittels Zulagen gefördert, sondern lediglich im Rahmen von Steuererstattungen. Dabei gilt perspektivisch eine komplette steuerliche Absetzbarkeit aller Einzahlungen. Derzeit beträgt der absetzbare Anteil 72% der Zahlungen, wobei eine jährliche Steigerung des anrechenbaren Anteils erfolgt. Der Vorteil der Rürup-Rente liegt in ihrer äußerst flexiblen Besparungsmöglichkeit. Rürup-Verträge erlauben zudem eine wesentlich höhere steuerbegünstigte Einzahlung als die Riesterrente. So sind je Vertrag bis zu 20.000,- € pro Jahr steuerrelevant einzahlbar. Dieser Betrag steigert sich bei steuerlich zusammen veranlagten Ehegatten auf 40.000,- € jährlich. In wirtschaftlich guten Jahren können demnach auch hohe Summen steuerbegünstigt eingezahlt werden, während in schlechteren Wirtschaftsjahren keine Zahlung aufrecht erhalten werden muss.
Bei beiden geförderten Vorsorgeverträgen ist grundsätzlich eine Verrentung des gesparten Kapitals vorgesehen, wobei eine früheste Auszahlung ab dem 60. Lebensjahr des Vertragsinhabers möglich ist. Seit einer Nachbesserung der Gesetzgebung besteht jedoch die Möglichkeit, einmalig bis zu 30% des Kapitals eines Riestervertrags zu entnehmen. In diesem Fall würde die monatliche Rente jedoch geringer ausfallen. (17.03.2011)
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