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BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZE RENTENVERSICHERUNG

Maximaleinkommen, auf das Beitrag berechnet wird

Die Beitragsbemessungsgrenze stellt in Deutschland eine Grenzgröße dar, bis zu der der Versicherte im Rahmen der Sozialversicherung abgabepflichtig ist. Diese Grenzwertberechnung wird für die Berechnung der Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung und für die gesetzliche Pflegeversicherung, angewandt, ebenso für Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung wird von der Bundesregierung jährlich neu festgelegt. Im Jahre 2008 liegt diese für Bürger Westdeutschlands bei 5.300 Euro Einkommen im Monat (entspricht 63.600 Euro Jahreseinkommen), und für die Einwohner in Ostdeutschland beträgt die Grenze 4.500 Euro im Monate bzw. 54.000 Euro Jahreseinkommen.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung hat den Effekt, dass "Besserverdienende" einen prozentual niedrigeren Beitrag zur Sozialversicherung zahlen müssen. Der heutige Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 19,9 Prozent, welcher zur Hälfte vom Arbeitgeber und zur Hälfte vom Arbeitnehmer gezahlt wird. Hat nun ein Arbeitnehmer beispielsweise ein monatliches Einkommen von 7.000 Euro, so wird der Beitrag von 19,9 Prozent nicht von diesen 7.000 Euro Verdienst berechnet, sondern von der in der Renten Versicherung gültigen Beitragsbemessungsgrenze von 5.300 Euro monatlich. Der Versicherte muss also für das die Grenze übersteigenden Einkommen von 1.700 Euro monatlich keinen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung mehr zahlen.

Mit dem System der Beitragsbemessungsgrenze soll erreicht werden, dass Besserverdienende nicht zu hohe Sozialversicherungsbeiträge in absoluten Zahlen leisten müssen. Daher wurde der Beitrag von der Bundesregierung "gedeckelt", sodass man quasi als Mehrverdiener durch Beitragsfreiheit ab einer gewissen Einkommenshöhe "belohnt wird". Im Beispielsfall wäre der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung auf das gesamte Einkommen von 7.000 Euro gerechnet also umgerechnet nur 15,07 Prozent.

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