Das System der Altersvorsorge steht in Deutschland auf den so genannten drei Säulen. Hierzu zählen die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche Altersvorsorge und nicht zuletzt die private Altersvorsorge. Insbesondere diese private Altersvorsorge ist in den letzten Jahren aufgrund des erwarteten sinkenden Rentenniveaus aus der gesetzlichen Rentenversicherung immer wichtiger geworden.
Aus diesem Grunde bieten viele Versicherungsgesellschaften heute private Rentenversicherungen an. Diese sind in unterschiedlichen Varianten und Formen vom Kunden zu erhalten. Grundsätzlich ist die private Rentenversicherung in vielen Fällen mit einem Sparplan zu vergleichen. Der Begriff "Versicherung" ist in dem Sinne etwas ungenau, da man mit Abschluss der privaten Rentenversicherung teilweise nichts direkt versichert, sondern die Versicherung eher so zu verstehen ist, dass man im Alter finanziell abgesichert ist. Im Vergleich zur Kapitallebensversicherung besteht demnach bei der privaten Rentenversicherung zum Beispiel kein Versicherungsschutz im Todesfall des Versicherten.
Es handelt sich bei den privaten Rentenversicherungen also eher um Sparpläne. Der Versicherte zahlt monatlich über eine bestimmte Laufzeit einen festgelegten Betrag ein. Dieser Betrag wird während der Laufzeit in der Versicherung angesammelt, verzinst, und am Ende der Laufzeit werden die Überschussanteile der Versicherungsgesellschaft hinzu gerechnet. Nach Fälligkeit (Laufzeitende) der privaten Rentenversicherungen erhält der Kunde auf Lebenszeit eine feste monatliche Zusatzrente. Der Versicherungseffekt kommt hier nur dadurch zustande, dass die Rente eben auf "Lebenszeit" gewährt wird, d.h. man erhält die Rente ggf. auch bis zum 120. Lebensjahr, auch wenn das für die Verrentung angesparte Kapital an sich nie für so lange Rentenzahlungen reichen würde.
Die Höhe des Beitrages zur Rentenversicherung sollte man idealerweise davon abhängig machen, welchen Rentenbetrag man im Ruhestand aus über private Rentenversicherungen bekommen möchte. Dieser wiederum sollte sich an der entstehenden Versorgungslücke im Alter orientieren. Die Versorgungslücke ist die Differenz zwischen letztem Nettogehalt und dem Betrag, den man später aus der gesetzlichen und betrieblichen Rentenversicherung erhält.
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