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RINGBASISRENTE SPRINT |
Deutscher Ring Rürup- / Basisrente "sprint"
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Bei der RingBasisRente sprint der Deutscher Ring Versicherung handelt es sich um eine private Zusatzrente mit staatlicher Förderung, eine so genannte Rürup-Rente. Nach Angaben der Deutscher Ring bietet sich diese Basisrente durch mögliche Steuervorteile insbesondere für Selbstständige und Freiberufler an, jedoch sollen auch Arbeiter, Angestellte und Beamte mit dieser Rente Steuervorteile erhalten und eine solide Basis fürs Alter aufbauen können. Mit dem Zusatz sprint soll zudem der Aufbau einer Rente innerhalb eines kurzen Ansparzeitraums möglich sein, wodurch die RingBasisRente sprint vor allem für Personen kurz vor dem Ruhestand empfohlen wird.
Mit der Rürup-Rente kann der Versicherungsnehmer während der Aufbauphase Steuervorteile erhalten, da die Beiträge zur Zusatzrente zu einem festgelegten Prozentsatz steuerlich als Sonderausgaben absetzbar sind. Zu beachten ist jedoch, dass die Höchstgrenze für eine steuerliche Absetzbarkeit für alle Altersvorsorgeaufwendungen, also auch für Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, für Unverheiratete bei 20.000 Euro pro Person liegt. Des Weiteren unterliegen die späteren Rentenleistungen aus der Rürup-Rente teilweise oder ganz (ab Leistungsbeginn im Jahr 2040) der Einkommensteuer.
Der Leistungsumfang der RingBasisRente beinhaltet eine lebenslange Rentenauszahlung mit garantierter Sicherheit der Rente. Ein Kapitalwahlrecht besteht bei dieser Rentenart nicht. Der Rentenzahlungsbeginn kann flexibel durch den Versicherungsnehmer bestimmt werden, eine Auszahlung ist jedoch frühestens ab dem 60. Lebensjahr möglich. Für einen schnellen Rentenaufbau ist eine Einmalbeitragszahlung möglich. Ansonsten können einmal jährlich Zuzahlungen bis zu 20.000 Euro neben den laufenden Beiträgen geleistet werden. Außerdem kann auf Wunsch eine Beitragsdynamik vereinbart werden, durch welche die Beiträge automatisch ansteigen. Zudem beinhaltet der Leistungsumfang eine Hinterbliebenenabsicherung. Auch besteht als Erweiterung die Möglichkeit einer Zusatzversicherung für Berufs- und Erwerbsunfähigkeit.
Die RingBasisRente ist nicht verkauf-, vererb- oder übertragbar. Auch sind die Rentenansprüche nicht abtretbar oder verpfändbar, wodurch das Guthaben bei Eintritt einer Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers Hartz-IV-sicher ist. (publiziert am 27.02.2011)
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