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BAUSPARVERTRAG ZUTEILUNGSREIF?

Wann ist der Bausparer zuteilungsreif?

Bausparverträge werden von den Banken gern verkauft. Schließlich erwirbt man sich durch Abschluss eines Bausparvertrages das Recht, nach Zuteilung desselben ein Bauspardarlehen in Anspruch nehmen zu können. Ein solches Bauspardarlehen kann vielfach günstiger als ein klassischer Bankkredit sein, zudem sind die Zinsen bei Vertragsabschluss bereits festgeschrieben und damit unveränderlich. Allerdings muss beachtet werden, dass ein Bauspardarlehen nicht beliebig eingesetzt werden kann, sondern dass die Bausparkassen eine wohnwirtschaftliche Verwendung vorsehen. Dies bedeutet, dass die Gelder lediglich für Baumaßnahmen oder aber für Renovierungen und Modernisierungen genutzt werden können. Ein entsprechender Nachweis, etwa über Handwerkerrechnungen, wird in vielen Fällen angefordert.

Um das Bauspardarlehen nutzen zu können, muss der Bausparvertrag zuteilungsreif sein. Dies ist dann der Fall, wenn Bausparer je nach Vertrag 40-50% der Bausparsumme angespart haben und die so genannte Bewertungszahl erreicht wurde. Diese richtet sich nach der Ansparsumme sowie der Spardauer. Demnach ist es nicht möglich, einen Bausparvertrag mit sofortiger Einzahlung der notwendigen Ansparsumme zur Zuteilungsreife zu führen. Je nach Bausparkasse und Tarif kann dies mehrere Jahre dauern. Bei Soforteinzahlung kann der Zeitraum bis zur Zuteilung allerdings verkürzt werden, bei einigen Bausparkassen ist die Nutzung des Bausparvertrags dann bereits nach 1,5 Jahren möglich. Wer sich jedoch für die monatliche Zahlung des Sparbeitrages entscheidet, muss durchschnittlich sieben bis acht Jahre warten, bis der Bausparvertrag zuteilungsreif ist.

Bausparer, die von ihrer Bausparkasse das Schreiben über die Zuteilungsreife erhalten haben, können sich entscheiden, ob lediglich das Bausparguthaben ausgezahlt oder ob das Bauspardarlehen genutzt werden soll. Bei Beantragung des Bauspardarlehens muss dann der Darlehensantrag ausgefüllt und an die Bausparkasse gesandt werden. Diese wird dem Darlehensantrag zustimmen, sofern die hierfür geforderten Voraussetzungen (ausreichende Sicherheit, monatliches Einkommen) erfüllt sind. Ein Rechtsanspruch auf das Bauspardarlehen gibt es allerdings nicht, so dass die Bausparkasse den Antrag bei fehlendem Einkommen oder negativer Schufa-Auskunft auch ablehnen kann.

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