Infos rund um Versicherung, Altersvorsorge, Versicherungen, Geldanlage und Finanzierung auf Versicherungo.de

Versicherungo.de


Personenversicherung


Sachversicherungen


Tierversicherung


Versicherungsvergleiche


Versicherungsunternehmen


Altersvorsorge


Finanzierung
Kredite allgemein
Kredite von Banken und Sparkassen
Kredite von Kredit-Vermittlern & Co
Autofinanzierung
Baufinanzierung
Bausparen (Basiswissen)
Bausparen (Produkte & Tarife)
Kredite für Immobilien (Basiswissen)
Kredite für Immobilien (Produkte)
Kreditkarten
Leasing


Geldanlage


Versicherungen
Versicherungsrechner
Versicherungsvergleich
Impressum





Sie sind hier: Versicherungo.de Finanzierung Baufinanzierung Bausparen (Basiswissen)  


RIESTER-FÖRDERUNG BEIM BAUSPAREN

Staatlicher Zuschuss zum Bausparvertrag

In Zeiten niedriger Immobilienzinsen überlegen nicht wenige Menschen, ob sie sich nicht den Traum von einer eigenen Immobilie erfüllen wollen. Allerdings vergeben die Banken auch nicht ohne entsprechende Sicherheiten die Kredite, sodass der Traum von einem eigenen Haus für viele dann doch ein Traum bleibt. Zumindest scheint es so, denn nach Abschaffung der Eigenheimzulage können kaum noch staatliche Fördermaßnahmen in Anspruch genommen werden, was gerade für Geringverdiener den Schritt in den Immobilienerwerb erschwert. Dennoch hat die Bundesregierung auf die Proteste der Bauwirtschaft reagiert und gewährt Immobilienkäufern, dass die bereits für die Riester-Rente beantragten staatlichen Fördergelder nun auch für den Erwerb Eigengenutzter Immobilien verwandt werden können. Dazu ist es allerdings erforderlich, dass ein extra für diese staatlichen Zulagen zertifizierter Bausparvertrag abgeschlossen wird, in den dann die mit der Einkommensteuererklärung beantragten Zulagen fließen.

Das einzige "Hindernis" bei der Riester-Förderung beim Bausparen liegt allerdings in der Besparung des Vertrages. Denn in der Regel wird niemand mit dem Kauf einer Immobilie bis zur Zuteilung des Bausparguthabens warten wollen. Von daher gewährt die Bausparkasse dem Immobilienerwerber ein so genanntes Vorfinanzierungsdarlehen über die gesamte Bausparsumme. Bis zur eigentlichen Zuteilung des Vertrages zahlt man lediglich die Zinsen für das Vorfinanzierungsdarlehen; getilgt wird es dann mit Abrufen des Bauspardarlehens. Die Riester-Förderung kann dann als Sparbeitrag eingesetzt werden, wobei zu beachten ist, dass jede Änderung in der Höhe der Zulagen bzw. der Anspruchsberechtigten eine Neuberechnung des Sparbeitrages zur Folge hat. Unter Umständen muss der eigene Sparbeitrag dann angepasst werden, um den Bausparvertrag in der vorgegebenen Zeit zuteilungsreif zu besparen.

Das Einsetzen der Riester-Förderzulagen beim Bausparen ist eine längst überfällige Entscheidung der Regierung, um gerade auch Familien mit einem geringen Einkommen und vielen Kindern den Kauf einer eigenen Immobilie zu ermöglichen. Denn neben den Produkten zur Riester-Rente ist die eigene Immobilie immer noch die beste private Vorsorge fürs Alter, da die Kredite dann meist abgezahlt sind und nur noch die Nebenkosten zutragen sind sowie auf die Instandhaltung der Immobilie zu achten ist (11.11.2009).

Bausparvertrag - was muss man wissen?
Bausparzwischenfinanzierung





Sie sind hier: Versicherungo.de Finanzierung Baufinanzierung Bausparen (Basiswissen)