Wenn zwei Partner einen Vertrag miteinander abschließen, gehen beide Seiten davon aus, dass dieser Vertrag auch erfüllt wird. Das gilt insbesondere dann, wenn es sich bei den Vertragsparteien um eine Bank handelt, die ihrem Kunden einen Kredit zur Verfügung stellt. Und sollte der Kunde als Kreditnehmer irgendwann die Raten für diesen Kredit nicht mehr zahlen, dann muss er damit rechnen, Verzugszinsen zu zahlen und im schlimmsten Fall sogar die Kündigung seines Kredites in Kauf nehmen. Eine andere Situation stellt sich dar, wenn der Kreditnehmer seinen Kredit vorzeitig durch eine Einmalzahlung ablösen und somit eine Schuldenlast weniger mit sich herumtragen will. Sollte ein Kreditnehmer der Ansicht sein, dass die Banken ihm gerne entgegenkommen und mit Zahlung der ausstehenden Raten in einer Summe den Kredit ohne weiteres als getilgt ansehen, ist das ein Trugschluss. Denn jede vorzeitige Kreditablösung, die nicht im Kreditvertrag vereinbart wurde, ist mit Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung durch den Kreditnehmer zu belegen. Der Grund ist einfach erklärt: Die Banken arbeiten nicht nur mit den Geldern, die ihre Kunden als Sparguthaben bei ihnen deponiert haben. Sie arbeiten auch mit den Zinsen, die sie von ihren Kunden für die Gewährung von Krediten bekommen. Auch wenn die Banken bei einer Kreditvergabe sich das Geld selbst leihen müssen, so machen sie dennoch durch die Zinszahlungen der Kreditnehmer einen Gewinn, da sie das Geld zu sehr viel günstigeren Konditionen erhalten. Da ihnen bei einer vorzeitigen Kreditablösung ein „Schaden“ entstanden ist, muss der Kreditnehmer eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Die Höhe dieser Entschädigung richtet sich einerseits nach der noch offenen Kreditsumme und andererseits danach, wie lange der Kredit eigentlich noch bedient werden müsste. Im übrigen gilt diese Regelung zur Vorfälligkeitsentschädigung nicht nur für Konsumkredite. Auch bei vorzeitiger Ablösung von Immobilienkrediten z. B. bei Verkauf der Immobilie vor Ablauf der Zinsbindung wird eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Diese kann mitunter einige tausend Euro betragen. Von daher sollte jeder Kreditnehmer versuchen, sich die Option auf eine Sondertilgung bzw. einer vorzeitigen Kreditablösung bereits bei Abschluss der Verträge in diesen hineinschreiben lassen, damit ihm die Zahlung dieser zuweilen sehr hohen Summe erspart bleibt.
|