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DEUTSCHE AUSGLEICHSBANK

Hintergrundwissen zur Deutschen Ausgleichsbank

Am 12. Mai 1950 wurde die Deutsche Ausgleichsbank (DtA) unter dem Namen Bank für Vertriebe und Geschädigte als Aktiengesellschaft gegründet. Die Dt. Ausgleichsbank ist eine Lastenausgleichsbank, unter diesem Namen firmierte sie auch seit dem 28.10.1954, als sie gleichzeitig in eine Anstalt des öffentlichen Rechts umgewandelt wurde.

Die ursprüngliche Hauptaufgabe der Deutschen Ausgleichsbank war der Lastenausgleich, was bedeutet, dass alle deutschen Mitbürger, die durch den Zweiten Weltkrieg und durch dessen Nachwirkungen Schäden oder andere Nachteile erlitten hatten, die ihr Vermögen betrafen, dafür einen Ausgleich bzw. eine finanzielle Entschädigung bekommen sollten. Aber auch Ausländer ohne Heimat und ausländische Flüchtlinge konnten bei der Lastenausgleichsbank finanzielle Mittel als Ausgleich beantragen.

Nachdem diese Art von Zahlungen bis in die 1980er Jahre hinein geleistet wurden, veränderten sich die Förderungsbereiche der Lastenausgleichsbank. Daher gab es am 20.02.1986 eine weitere Umfirmierung und die Lastenausgleichsbank erhielt ihren neuen Namen Deutsche Ausgleichsbank. Unter diesem Namen wurde vor allem Wirtschaftsförderung betrieben, indem die Deutsche Ausgleichsbank Maßnahmen zur Förderung des gewerblichen Mittelstandes und der freien Berufe finanzierte. Doch auch im sozialen Bereich gab es verschiedene Förderprogramme, ebenso wie im Umweltschutz. Hier konnten sich Unternehmen, die bestimmte, von der Deutschen Ausgleichsbank festgelegte Bedingungen erfüllten, zu sehr günstigen Konditionen eine Bürgschaft erhalten. Mit dieser Bürgschaft konnten sich die Unternehmen, auch ohne über bankübliche Sicherheiten zu verfügen, Geld bei einer Bank leihen.

Im Jahre 1989 kamen als weitere Förderprogramme Existenzgründungen in Entwicklungsländern sowie verschiedene Beratungsprogramme in Mitteleuropa sowie in Osteuropa hinzu. im Jahre 2003 wurde die Deutsche Ausgleichsbank mit der KfW Bankengruppe, der ehemaligen Kreditanstalt für Wiederaufbau, verschmolzen. Die Förderprogramme der Deutschen Ausgleichsbank werden von der KfW weitergeführt. So können beispielsweise Existenzgründer von der KfW ein zinsgünstiges Startgeld erhalten, wenn ihre Existenzgründung vorgegebene Voraussetzungen erfüllt und wenn die beantragte Summe nicht mehr als EUR 50.000,00 ausmacht. Doch auch bereits bestehende Unternehmen können bei der KfW Gelder beantragen, die sie zu Investitionszwecken nutzen können und die als Nachrangdarlehen ihre Eigenkapitaldecke stärken. (31.01.2011)

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