Die Auswirkungen der Wirtschaftskrise sind zwar noch spürbar, doch das zarte Pflänzchen Aufschwung trägt zunehmend Blüten. Das schlägt sich sowohl in den Auftragsbüchern der Unternehmen nieder wie auch in der vermehrten Nachfrage nach Existenzgründungskrediten bei den Banken. Allerdings, und da sind die Folgen der Wirtschaftskrise durchaus noch nicht verflogen, prüfen die Banken sehr genau, wer von den möglichen Existenzgründern tatsächlich auch einen Kredit bekommt. Denn das Scheitern einer Existenz hat nicht selten auch mit einem Abschreiben des Kredites zu tun. Insofern muss jeder Existenzgründer, der bei seiner Bank um einen Existenzgründerkredit nachsucht, dieser ein schlüssiges Konzept vorlegen sowie nachweisen, dass er in der Lage ist, sein Unternehmen auch in unruhigen Zeiten zu führen. Oder anders gesagt, er muss in der Lage sein, seine Ausgaben zu tätigen, die Kredite zu bedienen, sollte einmal eine gewisse Zeit kein oder nur ein geringes Einkommen aus dem Gewerbe erzielt werden.
Insofern bergen Existenzgründungskredite auch ein gewisses Risiko, was in der Regel allein bei den Banken liegt, die die Kredite vergeben. Aber anders als beispielsweise bei Konsumkrediten „teilen“ sich die Banken mitunter das Risiko bei der Vergabe eines Existenzgründungskredites, wenn sie sich die KfW ins Boot holen. Der Existenzgründer erhält seinen Kredit zwar über die Bank, diese vermittelt aber im Namen der Kreditanstalt für Wiederaufbau diese speziell für Unternehmensgründungen konzipierten Kredite. Das Ausfallrisiko teilen sich Bank und KfW zu 50 %, sollte die Existenzgründung schief gehen. Die Konditionen eines KfW-Existenzgründungskredites können sich zudem sehen lassen, und das nicht nur wegen der günstigen Zinsen. Auch die über viele Jahre mögliche, aber zu beantragende Tilgungsaussetzung hilft vielen Existenzgründern über die ersten vermeintlich schweren Jahre ihrer Unternehmensgründung hinweg.
Etwas anders sieht die Gründerfinanzierung bei Existenzgründungskrediten der Handwerkskammern aus. Hier gibt es oftmals zusätzlich zu Existenzgründung so genannte Meistergründungsprämien, die sich unterschieden zwischen Basisförderung und Arbeitsplatzförderung. Es fließt also Geld für die Schaffung von Arbeitsplätzen. Diese Förderung gibt es aber nur für den Fall, dass der angehende Meister in dem Handwerk, in dem er seinen Meister gemacht hat, auch einen Betrieb gründet oder übernimmt. (23.02.2011)
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