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STILLE ZESSION

Sicherheit für gewährte Darlehen

Die Zession oder Sicherungsabtretung von Forderungen als Kreditsicherheit ist gesetzlich nicht geregelt. Die Zession basiert auf dem § 398 BGB „Abtretung“ und ist aus den Anforderungen der täglichen Kreditpraxis entstanden.

Als Kreditsicherheit gesetzlich geregelt ist nur die Verpfändung von Forderungen in den §1273 ff. BGB, welche neben der Einigung über die Bestellung des Pfandrechtes zwischen Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer auch die Anzeige an den Drittschuldner der Forderung vorsehen Die Anzeige an den Drittschuldner ist dabei zwingende Voraussetzung für die rechtswirksame Bestellung des Pfandrechtes.

Doch sowohl der Sicherungsnehmer als auch der Sicherungsgeber haben teilweise kein Interesse an der Anzeige der Verpfändung an den Drittschuldner. Für den Sicherungsnehmer kann die Anzeigeverpflichtung sehr zeit- und kostenintensiv, wie zum Beispiel bei der Verpfändung von wechselnden Forderungen, und damit unerwünscht sein. Für den Sicherungsgeber dagegen kann die Außenwirkung der Anzeige einer Verpfändung negativ sein, da der Drittschuldner Kenntnis von der Verpfändung erhält und damit Rückschlüsse auf die Kreditgewährungen an den Sicherungsgeber erhalten kann. Weiterhin werden durch die Drittschuldner teilweise auch Gebühren für die Kenntnisnahme der offenen Abtretung oder Verpfändung berechnet, welche im Falle der stillen Zession ebenfalls nicht anfallen.

Neben dem Zeit- und Kostenfaktor für den Sicherungsnehmer und dem Faktor der Außenwirkung für den Sicherungsgeber hat die stille Zession (ebenso wie die offengelegte Zession) noch den Vorteil, dass diese als abstrakte Sachsicherheit, im Gegensatz zur Verpfändung, welche eine akzessorische Kreditsicherheit ist, nicht an den Bestand der Verbindlichkeit gebunden ist und somit sehr einfach erneut als Kreditsicherheit verwendet werden kann. Im Gegenzug beinhaltet dies jedoch gleichzeitig den Nachteil, dass die Zession als Kreditsicherheit nicht automatisch mit der Rückzahlung der Verbindlichkeit erlischt.

Die stille Zession bietet insgesamt sowohl für den Sicherungsgeber als auch für den Sicherungsnehmer erhebliche Vorteile.


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