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DECKUNGSSUMME

Deckungssummen in Versicherungsverträgen

Die Deckungssumme bezeichnet im Versicherungsbereich die Summe, die entweder als Höchstsumme zur Deckung von Schäden oder als grundsätzliche Versicherungssumme vertraglich vereinbart ist. Unterschieden wird hierbei in die Schaden- und die Summenversicherungen. In der Schadenversicherung, also beispielsweise der Haftpflichtversicherung, der Rechtsschutz Versicherung, der Hausratversicherung oder der Wohngebäudeversicherung, erfolgt der Abschluss der Versicherung hinsichtlich der Deckungssumme bis zu einer Höchstsumme. In der Summenversicherung, die beispielsweise durch die Lebensversicherung vertreten ist, erfolgt nach Ende der Versicherungszeit eine Auszahlung einer vereinbarten Deckungssumme zuzüglich erwirtschafteter Zinserträge.

Generell ist gerade bei der Schadenversicherung auf die Deckungssumme großer Wert zu legen. Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden nur bis maximal zur Deckungssumme. Ist diese zu gering gewählt, kann die Gefahr bestehen, dass der Versicherungsnehmer für über die Deckungssumme hinaus reichende Schäden selbst die finanzielle Haftung übernehmen muss. Bei der Hausratversicherung oder der Wohngebäudeversicherung verhält es sich ähnlich. Hier sollte die Deckungssumme den tatsächlichen Wert des Hausrates beziehungsweise des versicherten Gebäudes nicht unterschreiten. Besteht eine Unterversicherung, weil die Deckungssumme nicht an den tatsächlichen Wert des Hausrates oder des Wohngebäudes angepasst war, kann der Versicherungsnehmer im Schadenfall mit einer zu geringen Entschädigung im Vergleich zum real entstandenen finanziellen Schaden rechnen.

Einen besonderes Fall hinsichtlich der Deckungssumme stellt die Rechtsschutz Versicherung dar. Hier ist die jeweilige Deckungssumme auf die jeweilige Instanz ausgerichtet, in der die Klage gegen einen Dritten erfolgen kann. Dabei sind gerade in der Rechtsschutzversicherung begrenzte oder unbegrenzte Deckungssummen preislich oftmals nicht weit voneinander entfernt. Je nach Situation oder zu erwartenden Rechtsstreitigkeiten kann es daher sehr sinnvoll sein, eine unbegrenzte Deckungssumme für die Rechtsschutzversicherung gegen einen geringfügig höheren Versicherungsbeitrag abzuschließen.

Auch bei der Summenversicherung, also beispielsweise der Lebensversicherung, sollte die Planung der Deckungssumme bedarfsgerecht erfolgen. Sowohl die Hinterbliebenenversorgung als auch die Altersversorgung, die zwei wichtigen Pfeiler der Lebensversicherung, benötigen angemessene Deckungssummen, um im Todesfall der versicherten Person auch realistische finanzielle Hilfen für Hinterbliebene oder die Ergänzung der Altersversorgung zu bieten.

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