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ERLEBENSFALLKAPITAL |
Leistung bei Erleben eines Stichtags
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Die kapitalbildende Lebensversicherung setzt sich grundsätzlich aus einem Risikoanteil und einem Sparanteil zusammen. Während der Risikoanteil das Risiko besichert, dass die versicherte Person innerhalb der Laufzeit der Versicherung verstirbt und eine Auszahlung an Erben oder Bezugsberechtigte im Todesfall erfolgt, kommt die vereinbarte Versicherungssumme im Erlebensfall des Versicherungsnehmers an diesen zur Auszahlung. Das Erlebensfallkapital, das an die bezugsberechtigte Person nach Ablauf der Versicherung zur Auszahlung kommt, bildet sich aus der garantierten Ablaufsumme und der Überschussbeteiligung. Diese Überschussbeteiligung entsteht durch die zinsbringende Anlage der Versicherungssumme durch die Versicherungsgesellschaft.
Das Erlebensfallkapital wird von vielen Versicherungsnehmern für die finanzielle Besicherung des Alters und somit als zusätzliches Kapital zur Rente genutzt. Gerade deshalb sollte beim Abschluss der kapitalbildenden Lebensversicherung, die auch als Altersversorgung dienen soll, große Aufmerksamkeit auf die Höhe der Versicherungssumme gelegt werden. Versicherungsgesellschaften werben hier gern mit besonders günstigen Lebensversicherungen, die eine festgelegte Versicherungssumme für den Versicherungsnehmer vorgeben. Diese Versicherungen können allerdings nur in Ausnahmefällen als finanzielle Altersabsicherungen genutzt werden, da das Erlebensfallkapital zugunsten der preiswerten Versicherungsbeiträge viel zu knapp bemessen ist.
Wer sich für die kapitalbildende Lebensversicherung entscheidet, um mittels Erlebensfallkapital die finanzielle Altersabsicherung zu betreiben, sollte auf gute Beratung und eine sinnvolle Versicherungssumme setzen, die dann auch effektive Ergänzung zur Rente bietet.
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