Sie sind hier: Versicherungo.de Lexikon  


GRUPPENVERSICHERUNG

Günstigere Kollektivtarife durch Rahmenverträge

Unter dem Begriff „Gruppenversicherung“ bieten die Versicherungsgesellschaften sogenannte Kollektivtarife an, die sich deutlich preiswerter gestalten als die normalen Monatsbeiträge. Um in den Genuss einer solchen Gruppenversicherung zu kommen, müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Schulen und Sportvereine der unterschiedlichsten Art bieten ihren Schülern bzw. Mitgliedern die Möglichkeit, diverse Risiken über eine Gruppenversicherung abzudecken. Auch Arbeitgeber stellen ihren Arbeitnehmern häufig diese Möglichkeit zur Verfügung. In der Regel handelt es sich hier um stark vergünstigte private Unfall- oder Krankenversicherungen. Doch auch bei Lebens- oder Rentenversicherungen für die private Altersvorsorge kann eine Gruppenversicherung von Vorteil sein. Der Verein oder der Arbeitgeber hat zu diesem Zweck mit der Versicherungsgesellschaft einen sogenannten Rahmenvertrag abgeschlossen, der allen von ihm vermittelten Versicherungsnehmern den günstigen Gruppentarif für die Versicherung zur Verfügung stellt.

Selbstständige und Freiberufler haben die Möglichkeit, sich in einem Verband als Mitglied registrieren zu lassen. Über diese Verbandsmitgliedschaft können sie dann Versicherungen zu Kollektivtarifen abschließen. Auch einige Gewerkschaften bieten ihren Mitgliedern eine solche Rahmenbedingung für die privaten Versicherungsverträge. Eine Gruppenversicherung unterscheidet sich dabei in der Leistung nicht von der Individualversicherung. Die Versicherten, die eine Gruppenversicherung in Anspruch nehmen, haben neben den ermäßigten Beiträgen noch weitere Vorteile. So werden zum Beispiel von einigen Gesellschaften im Bereich der privaten Krankenversicherung die Wartezeiten erlassen. Bei der Prämiengestaltung gehen die Gesellschaften unterschiedlich vor. Deshalb gibt es Kollektivtarife mit unterschiedlichen Prämienstufen. Je höher der gewährte Rabatt ausfällt, umso geringer wird die Provision für den Versicherungsvermittler, der diese Rabatte mitfinanzieren muss. Trotzd em ist dies für den Vermittler ein interessantes Geschäft, weil er dadurch neue Kundenkontakte knüpfen kann.

Gruppenversicherungen sind an bestimmte Voraussetzungen gebunden. So ist eine Mindestversichertenzahl von 10 Personen notwendig. Wenn Angehörige mitversichert werden sollen, steigt diese Zahl auf 20 Versicherte. Eine Ausnahme bilden hier die Berufsverbände. Die vorgeschriebene Mindestversichertenzahl für Gruppenversicherung liegt häufig bei 100 versicherungsfähigen Personen.


Englische Versicherungen
Private Versicherungen






Sie sind hier: Versicherungo.de Lexikon  

Infos rund um Versicherung, Altersvorsorge, Versicherungen, Geldanlage und Finanzierung auf Versicherungo.de

Versicherungo.de


Personenversicherung


Sachversicherungen


Tierversicherung


Versicherungsvergleiche


Versicherungsunternehmen


Altersvorsorge


Finanzierung


Geldanlage


Versicherungen
Versicherungsrechner
Versicherungsvergleich
Impressum