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KAPITALWAHLRECHT |
Versicherungen mit Kapital-Wahlrecht: Pro / Kontra
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Das Kapitalwahlrecht ist ein versicherungstechnischer Begriff, der die Wahl zwischen einer lebenslangen Rente oder die Auszahlung des in einer Versicherung angespartem Kapitals vorsieht. Entscheidet sich der Kunde für die Auszahlung, überweist die Versicherungsgesellschaft den angesparten Betrag zu einem bestimmten Zeitpunkt auf das Konto des Kunden. Der Versicherte ist an keine Auflagen gebunden und kann über den Betrag frei verfügen.
Ein Kapitalwahlrecht in voller Höhe können Kunden ausüben, die in eine ungeförderte Rentenversicherung einzahlen. Ein eingeschränktes Kapitalwahlrecht haben auch Personen, die in eine Riester Rente einzahlen. Bei dieser Versicherungsform handelt es sich um eine durch staatliche Zulagen geförderte Privatrente. Bei Rentenbeginn können maximal 30% des Kapitals als Einmalzahlung entnommen werden. Das restliche Guthaben wird dann in Form einer lebenslangen Rente ausgezahlt.
Versicherungskunden, die ihr Kapitalwahlrecht ausüben möchten, müssen dabei steuerliche Aspekte beachten. Bei einer ungeförderten Rentenversicherung müssen die Kunden die Hälfte der Erträge versteuern, sofern sie 60 Jahre oder älter sind. Jüngere Kunden müssen alle Erträge versteuern. Unter Erträgen werden die Beträge verstanden, die die Versicherung von den Einzahlungen der Kunden erwirtschaftet hat. Das eingezahlte Kapital muss nicht versteuert werden.
Die Entscheidung für oder gegen das Kapitalwahlrecht, sollte nur nach reiflicher Überlegung getätigt werden. Entscheidet sich der Kunde für die einmalige Auszahlung, kann das angesparte Geld schnell weg sein. Viele Menschen möchten es sich im Alter ein paar Jahre richtig gut gehen lassen. Teure Reisen, ein neues Auto und ähnliches. Hat der Kunde nur eine kleine gesetzliche Rente und sonst kein weiteres Vermögen, droht später Altersarmut. Andererseits lohnt sich die Verrentung der Versicherung nur bei Leuten, die ein langes Leben erwarten.
Wer neben seiner gesetzlichen Rente eine dauerhafte Zusatzrente möchte, sollte das Kapitalwahlrecht nicht ausüben, sondern sich die Versicherung als Dauerzahlung bis zum Lebensende auszahlen lassen. Wer nicht mit einem langen Leben rechnet oder größere Anschaffungen plant, sollte sich die Versicherung auszahlen lassen und den nicht benötigten Teil auf ein Tagesgeldkonto legen.
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Siehe dazu auch:
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Gruppenversicherung Landesversicherungsanstalt
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