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SCHULDENDIENSTFÄHIGKEIT |
Kann der Kreditnehmer seine Schulden tilgen?
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Darlehen, die bei der Bank oder einer Bausparkasse aufgenommen werden, müssen natürlich innerhalb eines fest vereinbarten Rahmens getilgt werden. Hierzu wird im Kreditvertrag eine zu zahlende Rate vereinbart, die entweder monatlich oder quartalsweise zu zahlen ist. Handelt es sich um ein Annuitätendarlehen, ist in dieser Rate nicht nur die Tilgung, sondern auch die Zinszahlung enthalten. Bei dieser Darlehensart bleibt die Höhe der Rate daher konstant. Sofern jedoch ein Tilgungsdarlehen vereinbart wird, wird sich die Kreditbelastung in Zinsen und Tilgung aufteilen. Durch Tilgungen der Hauptschuld wird sich dann der zu zahlende Zinsbetrag reduzieren, so dass sich auch die gesamte Kreditbelastung verringert.
Für den Kreditgeber ist es bei der Vereinbarung der Kreditrate natürlich besonders wichtig, dass diese vom Kreditnehmer auch finanziert werden kann. Daher wird die Schuldendienstfähigkeit, die auch als Kapitaldienstfähigkeit bezeichnet wird, geprüft. Diese Prüfung ist heute oft sogar wichtiger als die Prüfung der zur Verfügung gestellten Sicherheiten, denn ohne die Fähigkeit, die Schulden aus eigenem Einkommen zu tilgen, wird kein Kredit mehr vergeben. Gründe hierfür sind natürlich die Schwierigkeiten bei der Verwertung der Sicherheiten, bei der oft nicht die noch offene Kreditschuld erzielt werden kann. Die Banken verringern somit durch die Prüfung der Schuldendienstfähigkeit ihr Risiko des Kreditausfalls.
Für die Prüfung der Schuldendienstfähigkeit stellen die Banken eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung auf. Hierin werden zum einen alle regelmäßigen und dauerhaft erzielbaren Einkommen angegeben. Hierzu können neben Lohn und Gehalt auch Kindergelder, Renten und Mieteinnahmen zählen. Lediglich befristete Leistungen, wie beispielsweise Elterngeld oder Arbeitslosengeld, können nicht als Einkommen angesetzt werden. Zum anderen Listen die Banken aber auch alle regelmäßigen Ausgaben auf, um diese den Einnahmen gegenüberzustellen. Zu den Ausgaben zählen natürlich Kosten für Miete, die Wohnnebenkosten, Lebenshaltungskosten, Kreditraten für bereits bestehende Kredite, Versicherungsleistungen sowie Sparraten. Um die genauen monatlichen Aufgaben zu erhalten, lassen sich die Kreditinstitute oft, vor allem bei Neukunden, die Kopien der Kontoauszüge der letzten drei Monate einreichen. Auch bestehende Kreditverträge sowie die Belege über die Einkommen müssen für den Kreditantrag eingereicht werden. Dabei gibt es jedoch Unterschiede zwischen einem Immobiliendarlehen und einem Ratenkredit. Letzterer wird in der Regel nur für kleinere Summen genutzt, so dass die Prüfung der Schuldendienstfähigkeit nicht so streng ist. Bei Finanzierungen im Handel, die den Kauf von Fernsehgeräten oder Möbeln ermöglichen, wird oft sogar auf die Einreichung von Gehaltsnachweisen verzichtet, für den Nachweis der Schuldendienstfähigkeit ist hier einzig ein positiver Schufa-Nachweis ausreichend.
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