Recht zur Sonderkündigung am Bsp. KFZ-Versicherung
Die Beitragsrechnungen der Autoversicherungen für das neue Versicherungsjahr haben die Versicherten Mitte November erreicht und nicht wenige werden im neuen Jahr einen höheren Beitrag zahlen müssen. Wer das nicht möchte, der kann von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und sich einen neuen, günstigeren Versicherer suchen. Denn jeder Versicherungsnehmer hat das Recht, bei Versagen einer Leistung aus dem Versicherungsvertrag oder einer Beitragserhöhung den Versicherungsvertrag zu kündigen. Dazu gehört auch die Beitragserhöhung der Kfz-Versicherung, wenngleich ein Wechsel des Autoversicherers auch ohne eine Beitragserhöhung immer zum Jahreswechsel immer möglich ist. Etwas anders sieht es aus, wenn während eines Versicherungsjahres der Versicherte sich ein neues Fahrzeug kauft und somit auch ein Versicherungswechsel stattfindet. Hier hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht, was unverzüglich mit der Abmeldung des Autos greift. Da nämlich der Versicherungsvertrag für Kraftfahrzeug immer nur für ein bestimmtes Fahrzeug gilt, erlischt der Versicherungsschutz automatisch mit der Abmeldung; egal wann diese während eines Versicherungsjahres erfolgt. Mit der Anmeldung des neuen Fahrzeugs kann sich der Versicherte dann eine Versicherung seiner Wahl aussuchen und dort eine neue Versicherung abschließen. Diese gilt dann bis zum Ablauf des Versicherungsjahres am Jahresende.