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SOZIALVERSICHERUNG

Ein Kürzüberblick: die Sozialversicherung

Die Sozialversicherung umfasst ein System von gesetzlichen Versicherungen, die für eine feste Zielgruppe verbindlich sind. Hierzu gehören die Angestellten, die Studenten und Auszubildenden, die Rentenempfänger, sowie die Arbeitslosen, die Bezüge von der Agentur für Arbeit erhalten (Arbeitslosengeld 1 und Arbeitslosengeld 2).

Die Sozialversicherung ist im Sozialgesetzbuch definiert. Zu den Bestandteilen der gesetzlichen Sozialversicherung gehören die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Rentenversicherung und die Unfallversicherung.

Die Beitragszahlungen werden hierbei direkt vom Arbeitgeber an die entsprechenden Versicherungsträger abgeführt. Alle genannten Versicherungen, bis auf die Unfallversicherung, werden einkommensabhängig berechnet. Die Unfallversicherung finanziert der Abreitgeber selbst.

Bei der Krankenversicherung werden im Falle einer Erkrankung die Kosten für die medizinische Behandlung sowohl ambulant, als auch stationär übernommen, darüber hinaus die Kosten für ärztlich verordnete Medikamente etc. Einige Kosten sind selbst zu leisten, so zum Beispiel anteilig der Zahnersatz.

Die Pflegeversicherung schützt bei einer Pflegebedürftigkeit, die länger als ein halbes Jahr fort dauert, durch anteilige Kostenübernahme von häuslicher und stationärer Pflege.

Die Arbeitslosenversicherung im Rahmen der Sozialversicherung garantiert, dass im Falle von Arbeitslosigkeit für den Zeitraum von einem Jahr pro Monat 60 Prozent des bisherigen Monatseinkommens gezahlt werden. Hierbei muss eine Arbeitstätigkeit mit Beitragspflicht für 12 Monate innerhalb von 2 Jahren voran gegangen sein.

Die Rentenversicherung ermöglicht ein monatliches Einkommen, das vom Beginn der Rentenaltersgrenze bis zum Tod gezahlt wird. Der Auszahlungsbetrag berechnet sich anhand des Einkommens im Verlauf des Lebens. Die Unfallversicherung schützt Arbeitnehmer vor den Folgekosten von Arbeitsunfällen und durch die Arbeit verursachte Erkrankungen.

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