|
|
|
|
Sie sind hier:
Versicherungo.de
Lexikon
 |
 |
 |

TODESFALLSCHUTZ |
Versicherung mit Todesfallschutz / Todesfallsumme
|
Wer eine Lebens- oder Rentenversicherung abschließen möchte, muss sich früher oder später unweigerlich mit der Frage auseinandersetzen, ob er oder sie einen Todesfallschutz in seinen Verträge enthalten wissen möchte, oder eben nicht. Aber wofür benötigt man so einen Todesfallschutz eigentlich? Wer sollte sich durch einen extra Todesfallschutz absichern und bei wem ist ein solches Vorgehen nicht wirklich notwendig?
Nun, zuerst einmal kann man sagen, dass eine Absicherung durch einen Todesfallschutz nur für diejenigen Sinn macht, die auch eine Familie, bzw. Nachkommen absichern wollen. Wer beispielsweise eine junge Familie ernähren muss und sich zudem womöglich gerade noch ein Haus gekauft hat, der würde wirklich grob fahrlässig handeln, wenn er seine Familie nicht durch einen Todesfallschutz absichern würde. Sollte der Hauptverdiener nämlich sterben, kann man sich leicht ausrechnen, was mit dem Haus, bzw. den Nachkommen passieren würde: Alleine könnte ein Ehepartner die Finanzierung in der Regel nicht halten und die Finanzierung geht kaputt. Mit der Finanzierung ist das in der Regel auch die Existenz der Nachkommen arg gefährdet, wenn nicht sogar zerstört.
Wer hingegen keine großen Absicherungen treffen muss, kann in der Regel auf den Einschluss eines separaten Todesfallschutzes verzichten und z.B. eine Rentenversicherung abschließen. Schließt man einen solchen Vertrag ab, kommt im Fall der Fälle lediglich die Summe der eingezahlten Beiträge zur Auszahlung, was aber meist auch ausreichend ist, um z.B. die Beerdigungskosten zu decken - zumindest wenn der Vertrag nicht gerade erst ein Jahr besteht.
Wer aktuell schon einen Todesfallschutz benötigt, langfristig aber sagt, dass ihm die Rückkaufwerte aus seinen Sparverträgen als Schutz ausreichen, der kann sich z.B. mit einer Risikolebensversicherung behelfen. Dieser Vertrag kann bei Bedarf auch nur für wenige Jahre abgeschlossen werden und zahlt dann eine bestimmte Summe, sollte in dieser Zeit das Ableben der versicherten Person(en) eintreten. Nach Ablauf der Versicherungsdauer erlischt eine Risikolebensversicherung in der Regel ohne Rückkaufwert- als Sparvertrag sind diese Verträge daher denkbar ungeeignet.
|
Sozialversicherung Treasury-Strategien
|
 Sie sind hier:
Versicherungo.de
Lexikon
|