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VERSICHERUNGSPFLICHTGRENZE |
Pflichtversicherungsgrenze für GKV / PKV
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Die Versicherungspflichtgrenze bezeichnet die Höhe des jährlichen Bruttoeinkommens, bis zu der eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Diese Grenze wird jedes Jahr von der Bundesregierung festgesetzt und richtet sich nach der durchschnittlichen Lohnentwicklung. Für das Jahr 2008 beträgt die Versicherungspflichtgrenze 48.150 Euro, das sind 4.012,50 Euro im Monat. Eine neue Regelung aus dem Jahr 2007 besagt, dass ein gesetzlich Versicherter erst dann befreit wird von der Versicherungspflicht, wenn sein Einkommen drei Jahre hintereinander höher lag als die Versicherungspflichtgrenze. Zudem muss das Einkommen auch im Folgejahr voraussichtlich diese Grenze übersteigen.
Alle Arbeitnehmer, die die genannten Bedingungen erfüllen, können entweder als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder aber sie können zu einem privaten Unternehmen wechseln. Wer sich allerdings einmal entscheidet für die Private Krankenversicherung, kann nicht ohne weiteres wieder zurückwechseln in die gesetzliche Versicherung.
Die Versicherungspflichtgrenze hat im Allgemeinen keine Bedeutung für Selbständige, Beamte und Freiberufler. Diese Berufsgruppen können unabhängig vom Einkommen jederzeit in die private Krankenversicherung wechseln, sofern sie ein passendes Angebot finden und von der gewünschten Kasse akzeptiert werden.
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