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VERSICHERUNGSVERTRAGSGESETZ

Infos zum Versicherungsvertragsgesetz

Bei dem sogenannten Versicherungsvertragsgesetz, dem Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), handelt es sich um ein Bundesgesetz, welches die Rechte und Pflichten sowohl des Versicherers als auch des Versicherungsnehmers regelt und deren Einhaltung überwacht.

Neue Fassung des VVG

Die ursprüngliche Fassung trat bereits am 30. Mai 1908 in Kraft, wurde jedoch im Zuge des Gesetzes zur Reform des Versicherungsvertragsrechts grundlegend erneuert. Es trat am 01. Januar 2008 in Kraft.

Seitdem wird das Policemodell mit den konkreten Informationspflichten von Versicherer und Versicherungsnehmer abgeschafft. Der Versicherer muss nun rechtzeitig vor der Antragsstellung alle Vertragsbestimmungen an den Versicherungsnehmer übergeben. Dies macht natürlich die Pflichten, die bei dem Vertragsschluss entstehen viel anspruchsvoller, womit auch der Aufwand des Vertriebes steigt. Dies führt dazu, dass Versicherer zunehmend zu einer Alternative greifen, dem sogenannten Invitationsmodell. Hierbei wird ein Vertrag erst abgeschlossen, nachdem der Versicherungsnehmer aktiv wurde und die entsprechenden Unterlagen erhalten hat.

Zudem steigt der Schutz für den Verbraucher, da der Versicherer in der Pflicht steht, den Versicherungsnehmer nach dessen Wünschen und Bedürfnissen zu befragen und ihn dahingehend zu beraten. Dies muss dokumentiert werden. Ausnahmen gibt es bei Versicherungsmaklern sowie bei Fernabsatzverträgen. Die Haftung des Versicherers erstreckt sich auf Schadensersatz, sollte er diese Pflichten verletzen.

Widerrufsrecht

Der Versicherungsnehmer hat nun auch euin Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Erhalt aller Vertragsunterlagen und einer Belehrung über dieses Recht. Außerdem fällt das "Alles-oder-nichts-Prinzip" weg, was heißt, dass bei einer Verletzung der Vertragsobliegenheiten die Leistungsfreiheit nach Grad der Verletzung gestaffelt wird, eine Ausnahme hierzu bilden vorsätzliche Verstöße sowie Arglist.

Die erste Versicherungsprämie wird frühestens 14 Tage nach Zustellung der Vertragsunterlagen fällig, also mit Erlöschung des Widerrufsrechts. Verträge, die ab dem 01. Januar 2008 abgeschlossen wurden, fallen unter dieses Versicherungsvertragsgesetz. Ältere haben eine Übergangsfrist bis Januar 2009.

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