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VERSICHERUNG FÜR BERUFSUNFÄHIGKEIT

Versicherung Berufsunfähigkeit

Für alle Berufstätigen, die nach 1969 geboren wurde hat der Staat die Berufsunfähigkeitsrente gestrichen. Sie können nur noch bei dauernder Erwerbsunfähigkeit eine geringe Erwerbsunfähigkeitsrente erwarten. Selbst von dieser Minirente sind Selbständige immer und Berufseinanfänger bis 5 Jahre ausgeschlossen.

Nach der Statistik wird jeder 4. Arbeitnehmer im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig. Damit ist die Versicherung für Berufsunfähigkeit neben der Privathaftpflicht zur wichtigsten freiwilligen Versicherung geworden. Eine Versicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit sollten alle Berufstätigen abschließen. Die Beitragshöhe unterscheidet sich geringfügig nach der ausgeführten Tätigkeit. Körperlich schwere Tätigkeiten sind teurer, leichte Beschäftigungen im Beitrag etwas billiger.

Die Vertragslaufzeit einer Versicherung zur Berufsunfähigkeit sollt immer bis zum erreichen der Altersrente gelten, damit im Leistungsfall keine Lücke entsteht. Abzuschließen ist der Vertrag sofort mit Eintritt in das Berufsleben. Gerade jüngere Leute haben die geringste Absicherung, obwohl jährlich über 30.000 Arbeitnehmer berufs- und erwerbsunfähig werden. In 90% der Fälle sind nicht Unfälle, die vom Arbeitgeber zu versichern sind, die Ursache, sondern Krankheit.

Sinnvoll ist der Abschluss einer Versicherung für Berufsunfähigkeit ohne Verweisrecht. Damit zahlt die Versicherung, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, andernfalls kann sich Berufsunfähigkeitsversicherung damit rausreden, Sie könnten ja noch einen anderen Beruf ausüben.

Der Versicherungsbeitrag ist zum möglichen Schaden eher gering. Die Versicherung zur Berufsunfähigkeit kann auch in Kombination mit einer anderen Versicherung (z.B. Lebensversicherung) abgeschlossen werden. Bei Kombiverträgen ist zu beachten, dass bei Ablauf oder Kündigung alle Versicherungen des Vertrages weg sind.

Im Schadensfall sollte die zu zahlende Rente mindestens 75% vom Bruttogehalt betragen.

Entscheidend für die Beitragshöhe sind das Alter bei Versicherungsbeginn, die abgeschlossene Absicherung (Rente) und eventuell bestehende gesundheitliche Risiken. Im Fragebogen wird auch nach besonderen Hobbys gefragt. Wird etwas verheimlicht oder später bei Veränderungen nicht nachgemeldet kann es zur Zahlungsverweigerung im Schadensfall kommen.

Rente Berufsunfähigkeit





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