Bei der Vorsorge bzw. persönlichen Absicherung spielen heutzutage viele Gesichtspunkte eine große Rolle. Neben der Altersvorsorge und den Schadensversicherungen sind zuletzt besonders die Beufsunfähigkeitsversicherungen immer bedeutender geworden.
Durch den Abschluss einer Berufsunfähigkeits Versicherung erhält der Versicherungsnehmer im Falle einer Berufsunfähigkeit, neben der gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsrente noch eine private Rente bei Berufsunfähigkeit.
Diese zusätzliche Versicherung ist darum so wichtig, weil die Höhe der gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsrente bei weitem nicht ausreicht, um davon alleine leben zu können. Ohne zusätzliche Rente Berufsunfähigkeit zu erleiden, kann deshalb fatale finanzielle Folgen haben.
Zudem wird die gesetzliche Rente aus der Erwerbsunfähigkeitsversicherung eben nur bei Erwerbsunfähigkeit, und nicht schon bei Berufsunfähigkeit gezahlt. Wer ohne private Vorsorge einer diesbezüglichen Rente Berufsunfähigkeit erleidet, ist also wirklich hart getroffen!
Wer eine entsprechende Versicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit abschließen möchte, sollte als Kunde darauf achten, dass bei Abschluss des Vertrages die Klausel enthalten ist, dass die Versicherungsgesellschaft auf das so genannte abstrakte Weisungsrecht verzichtet (auch "abstrakte Verweisung" genannt). Bei Verzicht auf die abstrakte Verweisung wird die Rente schon bei Berufsunfähigkeit gezahlt, und nicht erst bei Erwerbsunfähigkeit.
Die Höhe der später bei Eintreten des Versicherungsfalles zu zahlenden Rente bei Berufsunfähigkeit bestimmt sich danach, welche Rentenhöhe Sie mit ihrer Versicherung vereinbaren. Eine sinnvolle Höhe der monatlichen Zahlungen wäre zum Beispiel der jetzige Nettoverdienst unter Einbeziehung der Inflation in den nächsten Jahren bzw. Jahrzehnten.
Die genaue bzw. konkrete Beitragshöhe zur Berufsunfähigkeitszusatzversicherung richtet sich in erster Linie nach dem Eintrittsalter, und natürlich nach der Höhe der gewählten Rente bei Berufsunfähigkeit.
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