Die Berufsunfähigkeitversicherung wird bei privaten Versicherungsgesellschaften für den Fall geschlossen, dass der Versicherungsnehmer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Kaum jemand weiß, dass für alle Bürger die nach 1961 geboren wurden, kaum ein gesetzlicher Berufsunfähigkeitsschutz besteht und für die vor 1961 Geborenen besteht auch nur ein äusserst geringer Schutz für diesen Fall.
Die Berufsunfähigkeit tritt aber, bei einer nicht geringen Anzahl von Bürgern, bereits deutlich vor dem Rentenalter ein. Falls nun z.B. der Hauptverdiener der Familie berufsunfähig wird, stehen viele Familien vor eine finanziellen Notlage. Genau hier greift die Berufsunfähigkeitversicherung. Sie zahlt im Leistungsfall dann einen gewissen, vorher im Versicherungsvertrag vereinbarten, Rentenbetrag aus.
Leistung aus der Berufsunfähigkeitversicherung wird meist dann erbracht, wenn der Versicherte zu 50 % beeinträchtigt ist und somit seinen Beruf nicht mehr auf Dauer ausüben kann. Jedoch sei an dieser Stelle erwähnt, dass je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedliche Klauseln bzgl. der Definition von Berufsunfähigkeit in den Verträgen enthalten sein können. Vor Abschluss einer konkreten Berufsunfähigkeitversicherung lohnt eine genaue Prüfung deshalb.
Häufig bieten Versicherer neben den seperaten Berufsunfähigkeitsversicherungen auch Risikolebensversicherungen oder Kapitalebensversicherungen an, die den Fall der Berufsunfähigkeit mit abdecken. Je nach Gesellschaft und Vertragsform unterscheiden sich sowohl die Versicherungsbeiträge als auch die Versicherungsleistungen.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist in jedem Fall eine empfehlenswerte Absicherung für den Fall, dass einmal der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann und die finanziellen Folgen dadurch ohne Berufsunfähigkeitversicherung erheblich wären.
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