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GESUNDHEITSPRÜFUNG BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG

Ohne Gesundheitsfragen läuft kaum ein Antrag

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, muss hierzu im Antrag in aller Regel Gesundheitsfragen beantworten und ggf. auch eine genauere Gesundheitsprüfung für die Berufsunfähigkeitsversicherung über sich ergehen lassen. Werden die Fragen nicht beantwortet, nimmt die Versicherungsgesellschaft den Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung überhaupt nicht erst an. Mittels der Gesundheitsfragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung bewertet die Risikoabteilung der Versicherungsgesellschaft in versicherungsmathematischer Hinsicht, ob eine Antragsannahme stattfinden kann.

Das Ergebnis der Gesundheitsprüfung für die Berufsunfähigkeitsversicherung beeinflusst die Entscheidung, ob eine Versicherungsgesellschaft einen Antragsteller aufnimmt, ob eine Ablehnung erfolgt oder ob bestimmte Vorerkrankungen mit einem Aufschlag auf den Versicherungsbeitrag eingeschlossen werden beziehungsweise als Versicherungsfall aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ausgeschlossen werden. Die Bedeutung der Gesundheitsfragen ist für den Abschluss der Versicherung sehr wichtig und somit sollte dem Antragsteller klar sein, dass hier absolute Ehrlichkeit wichtig ist.

Die Versicherer fragen in den Antragsformularen sehr präzise nach dem Gesundheitszustand des Antragsteller und hierbei handelt es sich nicht lediglich um den Versuch, sich aus der Versicherungsleistung zu entziehen. Das Versicherungsvertragsgesetz zwingt inzwischen alle Versicherungsgesellschaften, die Fragestellung ebenso korrekt wie präzise durchzuführen. Das heißt, dass der Antragsteller nur das beantworten muss, was auch gefragt wird. Offene Fragen, die über den Fragebogen zum Versicherungsantrag nicht behandelt werden, muss der Antragsteller nach neuer Rechtsprechung vom Jahr 2008 nicht mehr eigenständig ansprechen. Wird der Antragsteller also nach bestimmten gesundheitlichen Störungen, die bereits ärztlich behandelt wurden oder auch aktuell noch behandelt werden, nicht gefragt, muss er diese Angaben nicht von sich aus machen. Umso umfassender haben die Versicherungsgesellschaften inzwischen ihre Antragsformulare hinsichtlich der Gesundheitsfragen für die Berufsunfähigkeitsversicherung gestaltet.

Wichtig ist allerdings, alle Vorerkrankungen bis hin zu Bagatellerkrankungen wie grippalen Infekten anzugeben. Nicht der Versicherungsnehmer, sondern die Gesellschaft entscheidet über die Relevanz der Erkrankung. Wird hier nicht eingehend geantwortet, kann im Schadenfall ein Verlust für die versicherte Person entstehen, zumal jemals genannte Vorerkrankungen auch in einer Zentralkartei gespeichert werden, auf die alle Versicherungsgesellschaften Zugriff haben.

Die Allianz Versicherungen, die HUK Versicherung sowie die Alte Leipziger Versicherung bieten neben anderen die Berufsunfähigkeitsversicherung in ihrem Produktportfolio an.

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