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RENTE BEI ERWERBSMINDERUNG |
Rentenzahlung bei Erwerbsminderung
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Heute gibt es für beinahe jede Situation im Leben ein Szenario für einen GAU – den größten anzunehmenden Unfall. So möchte man sich auf alles vorbereiten, damit dann im Ernstfall nichts mehr schief gehen kann. Warum sollte man so etwas nicht auch im eigenen privaten Umfeld einmal durchspielen? Was geschieht eigentlich, wenn man aus gesundheitlichen Gründen mal nicht mehr arbeiten gehen kann? Auch das ist für viele Menschen ein GAU. Darum sollte man sich mit diesem Thema ruhig einmal befassen, damit man nicht eine böse Überraschung erlebt.
In einem Sozialstaat wie dem unseren kann man zunächst einmal davon ausgehen, dass man nicht so ganz allein im Regen steht. Für solche Fälle, dass ein Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen seiner Arbeit nicht mehr nachgehen kann, erhält man eine Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Rede ist dabei von der Rente bei Erwerbsminderung bzw. korrekter Rente wegen Erwerbsminderung. Für die betroffenen Personen bedeutet dies in jedem Fall einen erheblichen finanziellen Verlust. Die Höhe der Rente bei Erwerbsminderung können die Versicherten aus ihrer Renteninformation entnehmen, die jeder Arbeitnehmer ab dem 27. Lebensjahr regelmäßig erhält. Wer keine Renteninformation zur Hand hat, der kann sich die Höhe der Erwerbsminderungsrente selbst ausrechnen. Dazu gibt es eine Faustzahl. Demnach beträgt die Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente ca. 29 Prozent des Bruttoverdienstes. Es gibt auch noch eine halbe Erwerbsminderungsrente, die dann logischerweise nochmals um die Hälfte reduziert wird.
Damit man jedoch eine Rente bei Erwerbsminderung erhält, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Zunächst einmal sind – wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung immer üblich – Anwartschafts- und Wartezeiten zu erfüllen. So muss die versicherte Person zunächst einmal mindestens seit 60 Monaten in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein. Des Weiteren müssen innerhalb der letzten 60 Monate über einen Zeitraum von 36 Monaten durch die versicherte Person Pflichtbeiträge gezahlt worden sein. Dieses sind lediglich die Grundvoraussetzungen, die jeder zu erfüllen hat, wenn er eine Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten möchte.
Nun kommen noch die Voraussetzungen für die Rente wegen Erwerbsminderung hinzu. Die volle Erwerbsminderungsrente erhält demnach nur, wer nicht mehr in der Lage ist, täglich eine Arbeit für die Dauer von drei Stunden zu verrichten. Dabei spielt es allerdings keine Rolle, welche Art von Arbeit man ausübt. Man darf nicht in der Lage sein, irgendeine Tätigkeit auszuüben. Sollte man eine solche Tätigkeit für mehr als drei aber weniger als sechs Stunden ausüben können, dann erfüllt man die Voraussetzungen für die halbe Erwerbsminderungsrente. Wenn man also ein solches Szenario einmal durchspielt, dann kommt man schnell zu der Erkenntnis, dass man in diesem Bereich etwas unternehmen sollte. Dafür gibt es die Möglichkeit, sich gegen Berufsunfähigkeit zu versichern. Man muss dazu nur noch aus der Fülle an Angeboten, das für einen persönlich richtige heraussuchen und dann könnte er kommen, der GAU, soll er aber nicht...
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