Jeder Bürger sollte immer ausreichend krankenversichert sein. In Deutschland besteht dazu Versicherungspflicht, die in der Regel auch sehr ernst genommen wird, weil im Krankheitsfall, wenn keine Versicherung besteht, die Kosten sehr hoch werden können.
Von vielen Urlaubern und Reisenden wird oft übersehen, dass der Krankenversicherungsschutz, wie er im Land besteht an der Grenze (teilweise oder ganz) endet. Hier kann nur eine Auslandsreise Krankenversicherung Schutz bieten.
Nicht erforderlich ist die Auslandsreise Krankenversicherung für Mitglieder einer Privatkrankenversicherung (PKV), die nicht nur einen Basistarif abgeschlossen haben. Für diesen Personenkreis gilt der Versicherungsschutz weltweit. Hier ist eine Auslandsreise Krankenversicherung nur dann notwendig, wenn der Privatpatient im Ausland besondere zusätzliche Leistungen versichern möchte.
Anders ist es bei den Mitgliedern der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Hier besteht nur Versicherungsschutz im Rahmen der GKV, wenn mit dem betreffenden Land ein Sozialabkommen abgeschlossen wurde. Andernfalls besteht überhaupt kein Krankenversicherungsschutz und eine Auslandsreise Krankenversicherung ist zwingend erforderlich.
Empfehlenswert ist eine Auslandsreise Krankenversicherung aber teilweise auch für die Länder, mit denen Sozialabkommen bestehen. Das Niveau der gesetzlichen Krankenversorgung ist in vielen Ländern wesentlich niedriger und nicht so ausgebaut wie in Deutschland. Die Kassenleistungen sind immer abhängig vom jeweiligen Land. Mancher Urlaubsort hat überhaupt keinen Kassenarzt. Ohne Auslandsreise Krankenversicherung sind dann die Leistungen selbst zu zahlen.
Schon für sehr wenig Geld (ca. 15€ - 20€ im Jahr) gibt es eine Krankenversicherung mit Schutz auf Ihren Auslandsreisen. Sie kann auch für die tatsächlichen Reisetage abgeschlossen werden.
Der weltweite Versicherungsschutz einer Auslandsreise Krankenversicherung gilt bis zu einer Aufenthaltsdauer von 6 Wochen pro Jahr. Bei akut auftretenden Erkrankungen oder Behandlungen ist der Reisende dann im jeweiligen Land Privatpatient. Bezahlt wird auch ein notwendiger Krankenrücktransport nach Deutschland. Diese Leistung zahlt die GKV nicht.
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