Eine Reise ins Ausland sollte immer gut vorbereitet sein. Es empfiehlt sich neben der Gültigkeit der Dokumente ebenfalls den Versicherungsschutz im Krankheitsfall zu kontrollieren. Prinzipiell ist zwar eine in Deutschland gesetzlich versicherte Person innerhalb der Europäischen Union sowie in Ländern, mit denen die Bundesrepublik bilaterale Abkommen geschlossen hat, versichert, der Versicherungsschutz umfasst jedoch nur die gesetzlich eingeschlossenen Leistungen. Zusätzlich benötigte Sonderleistungen wie beispielsweise die Bereitstellung eines Dolmetschers oder der Krankenrücktransport nach Deutschland können ebenso nicht über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden. Um für den Fall der Fälle wirklich gerüstet zu sein und nicht finanziell an den Nachwirkungen von Auslandsaufenthalten zu leiden empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung. Diese übernimmt die entstehenden Kosten beziehungsweise Mehrkosten für den Fall einer Erkrankung beziehungsweise eines Unfalls im Ausland, welche von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erstattet werden. Um den Missbrauch von Leistungen zu verhindern sind selbstverständlich nur medizinisch notwendige Behandlungen und Zusatzleistungen durch die private Auslandskrankenversicherung abgedeckt. So wird einem Patienten natürlich bei Zahnschmerzen geholfen, die private Auslandskrankenversicherung wird jedoch keinen Zahnersatz bezahlen. Bereits ab circa 6 Euro ist die private Auslands-KV bei den verschiedensten Versicherungsunternehmen erhältlich. Darüber hinaus bieten die meisten Gesellschaften auch Familienpakete, der Preis pro kann dadurch sogar sinken. In der Regel handelt es sich um unbefristete Verträge, die manuell nicht verlängert werden müssen. Von einer jährlichen Rechnungslegung in Papierform sehen die meisten Versicherer ab, die Zahlung erfolgt durch Abbuchung.
|