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KRANKENVERSICHERUNG FÜR FREIBERUFLER |
Möglichkeiten der Versicherung für Freiberufler
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Freiberufler nehmen einen besonderen Status bei der Krankenversicherung ein, sie können sich sowohl gesetzlich als auch privat versichern lassen. Einige Freiberufler sind sogar in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Dazu gehören alle künstlerisch tätigen Freiberufler, für die eine Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse besteht, eine Privatkrankenversicherung ist in diesem Falle zumindest nicht ausschließlich möglich.
Die Künstlersozialkasse als Krankenkasse für Freiberufler ist sehr beliebt, weil man dort trotz Selbstständigkeit wie ein Angestellter behandelt wird, man muss also nur den halben Beitrag bezahlen, die andere Hälfte wird von der Künstlersozialkasse übernommen. Diesen Vorteil haben normale Freiberufler nicht, möchten diese sich freiwillig gesetzlich versichern, muss der volle Beitragssatz entrichtet werden und nicht nur die Hälfte.
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Freiwillig GKV oder Privatpatient in der PKV?
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Alle anderen Freiberufler können sich nur freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern lassen, eine Pflicht dazu besteht allerdings nicht. Dies lohnt sich eigentlich nur, wenn man durch gesundheitliche Beeinträchtigungen nur wenig Chancen auf einen privaten Versicherungsvertrag hat oder dieser zu hohe Kosten verursachen würde.
Private Krankenversicherungen bieten heute allerdings meistens bessere Leistungen und man hat mehr Vorteile als bei einer freiwilligen Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse. Freiberufler ohne größere gesundheitliche Beeinträchtigungen sollten sich also lieber privat als gesetzlich krankenversichern - Angebote für private Krankenversicherer gibt es in jedem Fall zur Genüge.
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Als Freiberufler richtig krankenversichern
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Krankenversicherung für Beamte Krankenversicherung für Rentner
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