Für die meisten Arbeitnehmer besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Arbeitnehmer haben die freie Wahl der Kasse, sollten sich jedoch einige Zeit für Vergleiche nehmen. Haben sich Versicherte einmal für eine Krankenkasse entschieden, bedeutet dies nicht, dass diese für alle Zeiten an die einmal gewählte Kasse gebunden sind. Unzufriedenheit mit der gewählten Kasse können durch unterschiedliche Gründe entstehen. Einige Kassen erheben sogar seit einigen Monaten einen Zusatzbeitrag. Diese Kassen haben aber eine Kündigungswelle erlebt, sodass sich die Krankenkassen diesen Schritt in Zukunft noch gründlicher überlegen werden als bisher.
Einige Versicherte ärgern sich über den Zusatzbeitrag, andere über schlechte Wahltarife oder unfreundliche Mitarbeiter. Auch spielen Bonusprogramme eine Rolle. Versicherte können bei regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen Punkte in Bonusheften sammeln und diese gegen Geld oder Sachleistungen eintauschen. Bietet etwa eine Kasse einen schlechten Service und nicht den gewünschten Wahltarif an, sollten Versicherte einen Wechsel ins Auge fassen. Und ein Wechsel ist einfacher, als viele denken.
Versicherte Arbeitnehmer, die keine Beamten sind und unter der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950 Euro brutto im Jahr 2010 verdienen, können nicht in eine private Versicherung wechseln. Sie können nur von einer gesetzlichen Krankenkasse in eine andere wechseln. Eine Kündigung ist nur möglich, wenn die Versicherten mind. 18 Monate in einer anderen Kasse versichert waren. Sogar 36 Monate beträgt die Mindestmitgliedschaft. wenn der Versicherte einen Wahltarif vereinbart hatte. Wahltarife sind beispielsweise Hausarztmodelle oder Tarife mit Beitragsrückerstattung. Diese Kündigungsfrist gilt sogar dann, wenn die Kasse einen Zusatzbeitrag erhebt. Versicherte, die keinen Wahltarif vereinbart haben, können bei Ankündigung eines Zusatzbeitrages innerhalb von zwei Monaten kündigen, die auf die Erhebung des Sonderbeitrages folgen.
Eine Kündigung sollte per Einschreiben erfolgen. Liegen die Voraussetzungen für eine Kündigung vor, erstellt die bisherige Kasse innerhalb von 14 Tagen eine Kündigungsbestätigung. Mit der Kündigungsbestätigung kann sich ein Interessent bei einer anderen Kasse versichern. Die Kündigungsfrist bei der alten Kasse beträgt zwei Monate zum Monatsende.
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