In Deutschland existieren im Bereich der Krankenversicherung zwei verschiedene "Systeme". Einerseits gibt es unter dem Label PKV private Krankenversicherungen, anderseits als GKV gesetzliche Krankenversicherungen. Die meisten Arbeitnehmer sind über die gesetzliche Krankenversicherung pflichtversichert.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen haben zunächst einmal den Auftrag, die Grundversorgung der Bevölkerung hinsichtlich deren Gesundheit zu übernehmen. Ist man in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, hat man keine Wahlrechte hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen, sondern muss sich an den Vorgaben der Krankenversicherung orientieren. Ab einer gewissen Art von Einkommen (zum Beispiel Selbstständigkeit oder Freiberufler) bzw. ab einer gewissen Einkommenshöhe hat man die Wahl, sich weiterhin gesetzlich zu versichern oder der privaten Krankenversicherung (PKV) beizutreten.
Insgesamt betrachtet bieten viele private Krankenkassen deutlich bessere Leistungen, als es die gesetzlichen Krankenversicherungen anbieten können. Diese sind zwar beitragsmäßig häufig günstiger als die privaten Krankenversicherungen, decken mit ihren Leistungen allerdings oftmals nur die nötigsten Behandlungen und Maßnahmen ab; das merkt man nicht nur beim Zahnarzt bei Zahnbehandlungen.
Der Beitrag zu gesetzlichen Krankenversicherungen liegt je nach gesetzlicher Krankenkasse zwischen 12,5 und 15 Prozent vom Bruttogehalt. Ist man durch den Arbeitgeber pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung, wird der Beitrag je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen und vom Arbeitgeber an die gesetzlichen Krankenversicherungen abgeführt.
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