Die meisten Leistungen, nahezu 95 Prozent, der gesetzlichen Krankenversicherung sind vom Gesetz her vorgeschrieben. Im Rahmen der restlichen fünf Prozent hat die einzelne Krankenkasse daher einen gewissen Ermessensspielraum.
Grundsätzlich soll die Gkv alle notwendigen Leistungen erbringen, die die vollständige Gesundung des Patienten ermöglichen. In der Praxis sieht das allerdings manchmal etwas anders aus, da die Gkv oftmals nur die notwendigsten Behandlungen erstattet, oder Behandlungen zum Teil nicht vollständig bezahlt, wie zum Beispiel beim Zahn Ersatz. Auch hier wäre zum Beispiel eine Krone medizinisch notwendig, es wird aber nur ein Anteil von maximal 65 Prozent gezahlt.
Dennoch gibt es viele Leistungen, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung von dieser bzw. den gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden müssen. Hierzu zählen zum Beispiel die Kostenübernahme von medizinisch notwendigen Operationen, ambulante Versorgung nach der Schulmedizin, Erstattung von Arzneimittelkosten (bis auf die Rezeptgebühr), Gewährung einer Haushaltshilfe, falls Sie aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes den Haushalt nicht mehr führen können.
Zudem haben alle Personen bis zu ihrem 18. Lebensjahr einen Anspruch auf eine kieferorthopädische Versorgung und die volle Kostenübernahme durch die Gkv.
Wenn Sie als Arbeitnehmer langfristig erkranken, zahlt die Gkv ab der 7. Woche ein Krankentagegeld, welches ca. 70 Prozent des letzten Bruttogehaltes beträgt.
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