Für Unternehmen, die eine Mindestanzahl von 30 Mitarbeitern beschäftigt, besteht die Möglichkeit, eine private Gruppenkrankenversicherung abzuschließen. Bei einer solchen Gruppen-Privat-Krankenversicherung handelt es sich um einen zusätzlichen Schutz für die Mitarbeiter, der unter Umständen auch auf bestimmte Tätigkeiten im Unternehmen Anwendung finden werden kann. So kann die Gruppenkrankenversicherung zum Beispiels dann interessant für ein Unternehmen sein, wenn Mitarbeiter im Rahmen ihrer Tätigkeit für das Unternehmen Auslandstermine wahrnehmen. In diesem Fall ist für das Unternehmen sogar die umfassende Absicherung des Mitarbeiters Pflicht im Rahmen der Fürsorgepflicht gegenüber dem Mitarbeiter.
Die Gruppenkrankenversicherung kann in unterschiedlichen Varianten abgeschlossen werden. Hier besteht zum einen die Möglichkeit, einen ergänzenden Versicherungsschutz zum bestehenden Schutz durch die Gesetzliche Krankenversicherung abzuschließen. Hierbei spricht man dann von der Privaten Krankenzusatzversicherung. Das Unternehmen kann aber für die Mitarbeiter auch eine Gruppenkrankenversicherung in Form der Privaten Krankenvollversicherung abschließen. Hier genießen die Mitarbeiter den kompletten Umfang eines Privaten Versicherungsschutzes im Krankheitsfalle.
Sowohl Mitarbeiter als auch Arbeitgeber genießen Vorteile aus der Gruppenkrankenversicherung. Für den Mitarbeiter bietet sich hier ein kostengünstiger Krankenversicherungsschutz, bei dem auch die Familienangehörigen des Mitarbeiters in der Regel zu günstigen Konditionen mitversichert werden können. Der umfassende und vom Arbeitgeber finanzierte Versicherungsschutz sowie der kostengünstige Zusatzschutz für die Familie sind große Vorteile für Mitarbeiter.
Aber auch der Arbeitgeber hat Vorteile aus der Gruppenkrankenversicherung. So sind durch den verbesserten Krankenversicherungsschutz in der Regel weniger krankheitsbedingte Ausfälle zu verzeichnen. Zudem stellt diese Sonderleistung einen Motivationsschub für die Mitarbeiter dar. Auch die Bindung von Mitarbeitern kann durch diese Zusatzleistung deutlich erhöht werden. Darüber hinaus ergeben sich für den Arbeitgeber auch finanzielle Vorteile. Diese liegen darin, dass er Beiträge zur Gruppenkrankenversicherung, die er für seine Mitarbeiter zahlt, steuerlich geltend machen kann. Der zu versteuernde Unternehmensgewinn lässt sich so reduzieren.
Die Hallesche Versicherung sowie die Gothaer Versicherung sind neben der Barmenia große Versicherungsgesellschaften, die diesen Versicherungsschutz für Unternehmer beziehungsweise deren Mitarbeiter anbieten.
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