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KRANKENHAUSZUSATZVERSICHERUNGEN

Extra-Leistungen im Krankenhaus versichern

Krankenhauszusatzversicherungen decken Leistungen ab, die über die üblichen Regelleistungen bei einem stationären Aufenthalt hinausgehen. Dazu gehören im Wesentlichen die Übernahme von Kosten für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sowie die Behandlung durch den Chefarzt.

Bei einem Krankenhausaufenthalt wird von der gesetzlichen Krankenkasse die Unterbringung im Mehrbettzimmer gezahlt. Mehrbettzimmer sind je nach den örtlichen Gegebenheiten im Krankenhaus Drei- oder sogar Vierbettzimmer. Solche Leistungen werden als Regelleistungen bezeichnet. Die Behandlung erfolgt durch den diensthabenden Stationsarzt, die Kostenübernahme fällt ebenfalls unter die Regelleistungen.

Möchte man bei einem Krankenhausaufenthalt einen höherwertigen Versicherungsschutz, dann kann man die Leistung mit dem Krankenhaus auf Basis eines individuellen Vertrags vereinbaren. In diesem Fall sind die entstehenden Kosten aus eigener Tasche zu zahlen. Alternativ kann man aber auch eine zusätzliche Krankenhausversicherung abschließen. Sie deckt diese sogenannten Wahlleistungen bei einem stationären Aufenthalt ab. Zu den Wahlleistungen gehören vor allem die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sowie die Behandlung durch den jeweiligen Chefarzt. Selbstverständlich besteht auch dann jederzeit die Möglichkeit, darüber hinausgehende Leistungen mit dem Krankenhaus in Form eines individuellen Vertrags auszuhandeln und aus eigener Tasche zu zahlen. Hierunter können je nach den örtlichen Gegebenheiten zum Beispiel die Vereinbarung einer besonderen Verpflegung oder Internet im Krankenzimmer gehören.

Eine weitere Krankenhauszusatzversicherung kann die Zahlung eines Krankenhaustagegeldes sein. Sie zahlt für jeden Tag im Krankenhaus einen bestimmten Tagessatz. Ein Krankenhaustagegeld kann im Einzelfall sinnvoll sein, um während des Aufenthalts anfallende Kosten durch Telefon, Fernsehen und ähnliches abzudecken.

Krankenhauszusatzversicherungen werden als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung von allen großen Gesellschaften angeboten. Aus diesem Grund lohnt sich ein sorgfältiger Versicherungsvergleich, bevor man sich für eine Gesellschaft entscheidet, denn die Preisspanne kann durchaus variieren. So bietet zum Beispiel die ARAG Krankenversicherung mit ihrem Tarif 262 die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sowie die Behandlung durch den diensthabenden Chefarzt an. Gleiches gilt für den Tarif PS 1 der HanseMerkur, die auch eine Krankenhaustagegeldversicherung im Portfolio hat. Bei der Central Krankenversicherung sind die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und die Chefarztbehandlung durch die Tarife GZEX2 und GZE2 abgedeckt. Alternativ kann bei der Central auch ein Krankenhaustagegeld gezahlt werden, wenn auf die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sowie auf die Chefarztbehandlung verzichtet wird. (22.03.2011)

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