Viele Arbeitnehmer wundern sich Monat für Monat über die Sozialabgaben, die auf ihrer Lohn- oder Gehaltsabrechnung aufgeführt sind und nicht jeder kann nachvollziehen, wie sich diese zusammensetzen. Aber Krankenkassen Beiträge sind im Grunde genommen sehr einfach zu berechnen und somit auch für jeden nachvollziehbar. Zuerst einmal sollte man wissen, dass sich der monatlich abzuführende Sozialversicherungsbeitrag zusammensetzt aus Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung.
Während der Beitragssatz zur Krankenversicherung von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich sein kann, so ist er bei den drei übrigen Versicherungen bundesweit identisch. Der Beitragssatz in der Rentenversicherung beträgt 19,5%, in der Arbeitslosenversicherung 6,5%, in der Pflegeversicherung 1,7% und in der Krankenkasse variiert dies, der Durchschnitt der Krankenkassen Beiträge beträgt ca. 13,4%.
Von Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung trägt jeweils die Hälfte der Arbeitgeber und die Hälfte der Kosten der Arbeitnehmer. In der Krankenversicherung werden die Krankenkassen Beiträge ebenfalls auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer halbiert, allerdings zahlt der Arbeitnehmer zusätzlich nochmals 0,9%. Kinderlose Arbeitnehmer zahlen zusätzlich zur Pflegeversicherung noch einmal 0,25%, sobald man aber Kinder hat, ist dieser Beitrag aufgehoben. So lassen sich Krankenkassen Beiträge einfach berechnen und die Abrechnung bleibt kein Buch mit sieben Siegeln mehr.
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