Die gesetzliche Krankenversicherung der Bundesrepublik Deutschland ist Teil des deutschen Sozialversicherungssystems. Als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung fungieren die deutschen Krankenkassen, wobei verschiedene Kassenarten existieren. Zu den bekanntesten Kassenarten gehören AOK - Allgemeine Ortskrankenkassen, BKK - Betriebskrankenkassen und IKK - Innungskrankenkassen. Darüber hinaus gibt es in Deutschland die Ersatzkassen als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung.
Das gesetzliche Sozialversicherungssystem in Deutschland ist auf den Reichskanzler Otto von Bismarck-Schönhausen zurückzuführen. Unter ihm entstanden Ende des 19. Jahrhunderts die ersten Zweige des jetzigen Sozialversicherungssystems. Im Jahr 1883 erfolgte die Einführung der Krankenversicherung in Deutschland. Ergänzt wurde das Sozialversicherungssystem 1884 um die Unfallversicherung und 1889 um die Invaliditäts- und Altersversicherung - die heutige Rentenversicherung. Mit Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 1883 entstand in Deutschland gleichfalls die Versicherungspflicht und jeder versicherungspflichtige Einwohner wurde einer berufsständischen Pflichtversicherung zugewiesen. Der Versicherungspflichtige musste sich jedoch nicht zwangsweise bei dieser versichern. Er hatte die Möglichkeit, einer organisierten, eingeschriebenen Hilfskasse beizutreten, falls eine berufständische Zuständigkeit dieser Kasse vorlag. Die Absicherung über eine derartige Hilfskasse war im Grunde ein „Ersatz“ für die zugewiesene berufsständische Pflichtversicherung, daher auch der bis dato bestehende Begriff „Ersatzkassen“.
Etwa 1.500 dieser Hilfskassen oder eben Ersatzkassen gab es um die Jahrhundertwende in der Bundesrepublik. In der Folgezeit wurden die Hilfskassen in ihrer Tätigkeit eingeschränkt, die Zulassung als „Ersatzkasse“ wurde zur Pflicht, ebenso eine Mindestmitgliederzahl von 1.000 Personen. Später wurden die Ersatzkassen außerdem dazu verpflichtet, sich auf Arbeiter oder Angestellte zu spezialisieren. Die berufsständische Einschränkung im Versichertenkreis hatte bis zum Jahr 1996 Bestand. Heutzutage steht es jedem Versicherungspflichtigen frei, in eine gesetzliche Krankenkasse seiner Wahl - also auch in eine Ersatzkasse - einzutreten. Derzeit gibt es in der Bundesrepublik sechs Ersatzkassen, der Verband der Ersatzkassen e. V. vertritt deren Interessen. Die Barmer GEK, die Techniker Krankenkasse (TK), die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK), die KKH-Allianz, die Hanseatische Krankenkasse (HEK) und die hkk versichern als deutsche Ersatzkassen momentan mehr als 24 Millionen deutsche Bürger. (20110407)
|