In Österreich wird die gesetzliche Krankenversicherung unter anderem durch die so genannte Gebietskrankenkasse wahrgenommen. Sie steht neben anderen Kassen, die auch diese Aufgabe erfüllen, weist aber einige Besonderheiten auf.
Jedes Gebiet in Österreich hat eine Gebietskrankenkasse (GKK). Dabei entsprechen diese Gebiete den österreichischen Bundesländern, sind also nur ein anderer Ausdruck dafür. Somit gibt es neun Gebietskrankenkassen, und zwar in Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien.
Die einzelnen Gebietskrankenkassen sind eigenständige Sozialversicherungsträger, sind also Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts und können sich selbst verwalten. Das Besondere ist, dass eine GKK den Versicherungsschutz einer Person übernehmen muss, wenn keine andere Krankenversicherung zuständig für sie ist. Insofern kommen vom Arbeiter bis zum Vorstandsmitglied alle in Frage. Die Gebietskrankenkasse darf keine Personen abweisen, selbst wenn diese chronisch krank oder behindert sind. Damit ähneln sie im Großen und Ganzen der deutschen AOK, die auch eine Art Auffangbecken ist für jedermann. Versicherte mit höherem Einkommen sind entsprechend in den Beiträgen auch höher belastet als zum Beispiel Rentner. Die Arbeitgeber zahlen auch einen Teil der Beiträge. Der Standort des Arbeitgebers ist übrigens auch entscheidend dafür, bei welcher Gebietskrankenkasse der Arbeitnehmer versichert wird. Hier zählt also nicht wie in Deutschland der Wohnort. Bemerkenswert ist auch, dass der Arbeitnehmer seine Versicherung nicht frei wählen kann. Er wird von seinem Arbeitgeber bei der Versicherung angemeldet und ist insofern gebunden. Ein Wahl- oder Wechselrecht wie in Deutschland existiert nicht.
In den Leistungen ähnelt die Gebietskrankenkasse den gesetzlichen Kassen. Über diese Pflichtleistungen hinaus bieten die GKK aber auch noch Kannleistungen an. Großen Wert legen die GKK auf Bereiche wie Früherkennung, Gesundheitschecks und Vorsorgeuntersuchungen.
|