Wir unterscheiden in Deutschland zwei Krankenversicherungssysteme. Das sind einerseits gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) und anderseits private Krankenversicherungen (PKV).
Alle Bürger, sowie Arbeiter und Angestellte, die drei Jahre über 48.150 € brutto verdienen, dürfen innerhalb dieser Kassen frei wählen. Wer als Arbeiter, oder Angestellter weniger verdient, muss sich gesetzlich krankenversichern.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen kann jeder gesetzlich Krankenversicherte seine GKV frei wählen. Er muss jedoch mindestens 18 Monate in einer Kasse gewesen sein, bevor er mit einer Frist von 2 Monaten "Kündigung Krankenkasse" rufen und seiner alten Kasse kündigen kann. Bei jeder Beitragserhöhung gilt das nicht. Dann gilt Sonderkündigungsrecht (siehe Sonderkündigungsrecht Krankenversicherung).
Der Privatpatient kann bei Einhaltung der im Vertrag vereinbarten Kündigungsfrist zwischen den PKV jederzeit bis 55 Jahre frei wählen und kündigen. Da der Beitrag zum großen Teil vom Eintrittsalter abhängig ist, sollte die Kündigung vorher genau geprüft werden - in vielen Fällen lohnt sich ein PKV Wechsel nicht.
Die Rückkehr nach einer Kündigung Krankenkasse der PKV zur GKV ist nur noch in Ausnahmen bis 55 Jahre möglich (Hartz IV). Andernfalls kann der Versicherte nur in den Basistarif seiner PKV wechseln.
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