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PRIVATE KRANKENKASSEN

Über die privaten Krankenkassen

Die private Krankenversicherung wird im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von einem privatrechtlich organisierten Versicherungsunternehmen angeboten. Sie gehören somit nicht dem gesetzlichen Krankenkassenverbund an. Eine private Krankenversicherung sichert den Versicherungsnehmer gegen Kosten ab, die bei einer Gesundheitsbehandlung sowie der vorausgehenden Diagnostik anfallen. Optional bestehen verschiedene Formen der privaten Krankenversicherung, die nach ihrem Leistungsumfang charakterisiert werden.

Eine private Vollversicherung sichert den Versicherungsnehmer gegen die kompletten Krankheitskosten ab. Die Teilversicherung sichert nur einen gewissen Anteil der Kosten ab, so beispielsweise bei Beamten, die ein Recht auf dienstliche Beihilfe besitzen. Ferner existieren Zusatzversicherungen, welche besondere Risiken, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen mit einbezogen sind, mitversichern. Als Beispiele sind hier das Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld, Auslandsreisekrankenversicherung, sowie spezielle Formen von Zahnersatz zu nennen. Für private Krankenkassen besteht kein Solidaritätsprinzip, wie bei den gesetzlichen Kassen. Die Beiträgshöhe ist einkommensunabhängig. Vor Vertragsabschluss muss der Versicherungsnehmer Angaben zum Geschlecht, Alter und zu seinem Gesundheitszustand machen. Die Versicherung entscheidet auf Grund dieser Angaben, ob eine Aufnahme in die Versicherung erfolgt. Ferner wird entschieden, ob der Beitragssatz aufgrund von Erkrankungen angepasst werden muss. Mit vorhandenen Vorerkrankungen, ungesunden Lebensgewohnheiten, Risikosportarten und dem Alter steigt der Beitragssatz bzw. das Risiko nicht aufgenommen zu werden. Weitere Aufnahmevoraussetzung ist, dass keine Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse besteht. Dies trifft für Arbeitnehmer zu, die eine Jahresarbeitsentgeldgrenze übersteigen. Ferner können Beamte, Freiberufler und Selbständige in die Privatversicherung eintreten. Studenten können sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung zu Anbeginn des Studiums befreien lassen und in die private Krankenversicherung wechseln.

In der Regel ist ein Austritt aus der privaten Krankenversicherung nur dann möglich, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund von veränderten beruflichen Faktoren versicherungspflichtig wird. Ein Wechsel in eine gesetzliche Krankenkasse kann aber nur dann erfolgen, wenn eine Altersgrenze von 55 Jahren noch nicht erreicht wurde. Arbeitslosigkeit beinhaltet ebenfalls eine Wechselmöglichkeit.

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