Betrachtet man die Entwicklung des deutschen Gesundheitssystems läuft einem unwillkürlich ein Schauer über den Rücken: Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen wurden in den letzten Jahren immer weiter gekürzt. Erst das Wegfallen der Erstattungen für Sehhilfen (von Kontaktlinsen gar nicht zu reden), dann für Heilpraktikerleistungen, dann die hohen Zuzahlungen beim Zahnarzt und schließlich die Praxisgebühr - die Kassen sparen wo sie nur können. Das einzige, was permanent gewachsen ist, ist der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen.
Angesichts dieser Entwicklungen ist es keineswegs verwunderlich, dass immer mehr Menschen mit dem Gedanken spielen, ihre gesetzliche Krankenversicherung gegen eine private Krankenkasse (PKV) einzutauschen. Bei einer privaten Krankenkasse sind Dinge wie "Leistungskürzungen" oder "willkürliche Beitragsanpassungen" unbekannt. Jeder Versicherungsnehmer einer privaten Krankenversicherung entscheidet sich für einen bestimmten Versicherungstarif und weiß schon beim Abschluss genau, was erstattet wird und was nicht. Änderungen innerhalb eines Tarifes kann und darf es bei einer privaten Krankenkasse nicht geben - ganz anders als bei den gesetzlichen Kassen.
Eine private Krankenkasse funktioniert grundsätzlich auf dem "Kostenerstattungsprinzip". Dieses Prinzip besagt, dass der Patient von seinem Arzt, dem Krankenhaus oder dem Therapeuten eine Rechnung bekommt, diese begleicht und sie dann an seine private Krankenkasse schickt. Die Kasse erstattet dem Versicherungsnehmer daraufhin das Geld im Rahmen der tariflich festgelegten Leistungen. Leider ist es jedoch nicht jedem Menschen möglich, in eine private Krankenkasse zu wechseln.
Um die Möglichkeit zu haben, in eine private Krankenkasse einzutreten, muss man entweder freiberuflich oder selbstständig tätig sein oder ein Einkommen haben, dass oberhalb der so genannten "Versicherungspflichtgrenze" liegt. Die Versicherungspflichtgrenze wird jedes Jahr neu festgelegt und liegt derzeit bei etwa 4.000 Euro Bruttoeinkommen. Um aber kurzfristige Gehaltssteigerungen als Grund für den Wechsel in eine private Krankenkasse auszuschließen, muss die Versicherungspflichtgrenze innerhalb der letzten drei Jahre dauerhaft überschritten worden sein - erst dann kann ein Wechsel erfolgen.
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