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BEITRAGSSÄTZE KRANKENKASSEN

Teure Beitragssätze, günstige Beitragssätze

In den gesetzlichen Krankenkassen sind die Leistungen, die den Versicherten angeboten werden fast identisch, doch die Beitragssätze der Krankenkassen unterscheiden sich um einige Prozentpunkte. Das kann letzten Endes für den Versicherten dazu führen, dass wenn er bei einer teuren Krankenkasse versichert ist, er im Monat 80 Euro mehr bezahlt, als die Versicherten, die günstige Krankenkassen gewählt haben.

Alle Versicherten, die weit mehr als 13 Prozent Beitrag im Monat bezahlen, sollten einen Wechsel in Betracht ziehen und sich beispielsweise im Internet informieren, welche Krankenkasse in seinem Bundesland die günstigsten Beitragssätze anbietet.

Besonders günstig sind erfahrungsgemäß die Beitragssätze der Krankenkassen, die ohne viele Geschäftsstellen arbeiten und ihre Leistungen den Versicherten über das Internet anbieten. Dazu gehören solch Kassen wie die IKK direkt oder auch die BIG.

Der Wechsel in eine neue Kasse ist leichter, als viele Versicherte glauben. Die Hauptlast der Formalitäten tragen die Arbeitgeber und die Krankenkassen. Für einen Wechsel muss der Versicherte mindestens seit 18 Monaten bei seiner bisherigen Krankenkasse Mitglied gewesen sein, es sei denn, die Krankenkasse erhöht die Beiträge, dann besteht immer ein Sonderkündigungsrecht.

Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Wirksam wird diese dann zum Ende des 2. Monats, der dem Kündigungsmonat folgt, das heißt wird zum Ende April gekündigt, dann kann der Versicherte frühestens zum 1. Juli Mitglied der neuen Versicherung werden.

Günstige Krankenversicherung
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