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KRANKENKASSENBEITRAG |
Der Beitrag zur Krankenversicherung
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Insgesamt ist nahezu jeder Bürger in Deutschland krankenversichert, sei es in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in einer Privat Krankenversicherung. Diese Versicherung ist wie alle anderen Versicherungen natürlich nicht umsonst, sondern man muss dafür einen Beitrag zahlen, den Krankenkassenbeitrag.
Der Krankenkassenbeitrag ist nicht bei allen Krankenkassen gleich hoch, sondern unterscheidet sich zum Teil erheblich. Von daher sollte man bei der Wahl der Krankenkasse neben den Leistungen natürlich auch auf die Beitragshöhe achten.
Bei Angestellten wird der Beitrag zur Krankenversicherung direkt vom Lohn abgezogen. Der Beitrag wird zur Hälfte vom Arbeitgeber und zur Hälfte vom Arbeitnehmer getragen. Bei Selbstständigen oder Freiberuflern, die sich freiwillig krankenversichern, muss der gesamte Krankenkassenbeitrag von diesen alleine getragen werden.
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Beiträge zur GKV
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Der durchschnittliche Beitragssatz in Deutschland für gesetzliche Krankenkassen beträgt zur Zeit zwischen 11,5 und 14,5 Prozent. Da z.B. bei den gesetzlichen Krankenkassen ca. 95 % der Leistungen per Gesetz vorgeschrieben sind, spielt hier natürlich in erster Linie der Preisvergleich eine Rolle für den Versicherten, da die Leistungen nahezu identisch sind.
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Beitrag zur PKV
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Anders sieht es bei den PKVs aus. Für private Krankenkassen spielen bei Berechnung der Beitragshöhe auch persönliche Daten des Versicherten eine Rolle, wie zum Beispiel Alter, Geschlecht und Vorerkrankungen. Der monatliche Krankenkassenbeitrag kann hier einkommensunabhängig z.B. zwischen 170 EUR und 500 EUR im Monat liegen.
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Beitragsbemessungsgrenze Krankenkasse
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