Die Krankenversicherungstarife regeln und beschreiben den Umfang der Leistungen für Versicherte in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung.
Die Tarife der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sind mit einem bestimmten Prozentsatz festgeschrieben, d.h. alle pflicht- und freiwillig versicherten Mitglieder in Deutschland erhalten eine einheitliche Grundversorgung ohne Berücksichtigung des Alters, Geschlechts oder Vorerkrankungen.
Die Höhe der Beiträge zur GKV wird nach dem Einkommen berechnet. Statt eines Selbstbehaltes - wie bei privaten Krankenversicherungstarifen - müssen die Versicherten Zuzahlungen zu Behandlungen, bestimmten Untersuchungen und verordneten Medikamenten oder Heil- und Verbandsmitteln zahlen. Es besteht die Möglichkeit einer Familienversicherung.
Da die Leistungen durch die Gesundheitsreform immer weiter gekürzt werden, bieten die Privaten Krankenversicherungen (PKVs) für gesetzlich Versicherte spezielle Krankenversicherungstarife, die Zusatzversicherungen an. Diese preisgünstigen Tarife schließen die Lücken des Versorgung in den Bereichen ambulant, stationär, Zahnersatz sowie Brillen / Kontaktlinsen oder Tagegelder und heben die Leistung nahe an das Niveau einer privaten Krankenversicherung heran.
Der Abschluss dieser Zusatzversicherungen unterliegt den Regeln der Versicherungswirtschaft. Beim Antrag werden Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand berücksichtigt.
Personen, die von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit sind, können sich auch in der privaten Krankenversicherung absichern. Die Leistungen der Vollversicherungen sind je nach Tarif (von einer Grundversorgung bis zur Top-Absicherung) gestaffelt und frei wählbar.
Die anfallenden Beiträge zur PKV sind nicht einkommensabhängig, sondern werden nach Eintrittsalter, Geschlecht, Gesundheitszustand und Leistungsumfang berechnet. Selbstbehalte können die Höhe der Beiträge spürbar mindern. Alle Familienmitglieder müssen in der PKV einzeln versichert werden.
Die Gesellschaften bieten auch für privat krankenversicherte Personen verschiedene zusätzliche Krankenversicherungstarife (KT oder Pflegezusatz) an. Für einzelne Berufsgruppen, u.a. Mediziner oder Beamte werden von der privaten Krankenversicherung Tarife mit günstigen Beiträgen oder speziellen, erweiterten Leistungen angeboten.
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