Man kann zu fast jedem Zeitpunkt seine gesetzliche Krankenversicherung wechseln, man muss lediglich einige Regeln einhalten. Ein Wechsel ist möglich, sobald man mindestens 18 Monate bei seiner jetzigen Krankenversicherung versichert war, es besteht allerdings die Möglichkeit früher zu wechseln, wenn die Krankenkasse ihren Beitrag erhöht. In diesem Falle ist man nicht mehr an die 18 Monatsfrist gebunden.
Wenn man seine Kündigung einreicht, kündigt man grundsätzlich immer zum übernächsten Monat, dass heißt, im schlimmsten Fall liegen knapp 3 Monate zwischen Kündigung und Wechsel, kündigt man beispielsweise am 15.5, wird die Kündigung zum 1.7. wirksam. Man bekommt eine Kündigungsbestätigung von der Krankenkasse, diese ist der neuen Krankenversicherung vorzulegen.
Man braucht keine Angst zu haben, dass man bei einem misslungenem Wechsel plötzlich in ein Versicherungsloch fällt, sollte der alten Krankenkasse keine Bestätigung der neuen Krankenkasse vorliegen, wird die Kündigung unwirksam und der alte Vertrag besteht weiter. Daher sollte man die Kündigung grundsätzlich eher zum Anfang eines Monats aussprechen, damit sich der effektive Zeitraum noch etwas vergrößert und man keine Angst haben muss, dass der Wechsel nicht klappt. Ansonsten kann man natürlich erneut kündigen, dann gilt allerdings wieder die alte Wartefrist und man muss weitere 3 Monate warten.
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