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KRANKENVERSICHERUNG WECHSELN

Regeln für den Wechsel der Krankenkasse

Wir kennen in Deutschland die Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und die Privaten Krankenversicherungen (PKV). Jeder Arbeitnehmer und Angestellte, der im Monat weniger als 4012,50 € brutto verdient, muss sich dabei eine GKV wählen.

Die Versorgungsleistungen sind in einem einheitlichen Katalog festgelegt und bei allen GKV fast gleich. Unterschiede kann es bei der Beitragshöhe geben. Der Versicherungsbeitrag für die Kassenpatienten ist abhängig vom Bruttoverdienst und liegt zwischen 12% und 16%. Der Kassenpatient kann seine Kasse bei Einhaltung der Kündigungsfrist (2 Monate vor Vertragsablauf) jederzeit wechseln, wenn er mindestens 18 Monate bei der Kasse versichert war. Bei jeder Beitragserhöhung gilt Sonderkündigungsrecht.

Privat Krankenversichern können sich alle anderen Berufsgruppen und Personen, sowie Arbeiter und Angestellte, wenn sie 3 Jahre lang pro Jahr brutto mehr als 48150€ verdienen. Das Leistungsvolumen der PKV ist dabei wesentlich breiter als beim Kassenpatienten. Hier bestimmt jeder Antragsteller selbst, welche Leistungen er versichern möchte. Der Beitrag ist unabhängig vom Einkommen und richtet sich nach anderen Kriterien. Hier sind die gewünschten Versicherungsleistungen, das Eintrittsalter und Geschlecht, sowie eventuelle gesundheitliche Probleme entscheidend für die Beitragshöhe. Auch die Höhe der Beitragsrückstellung für das Alter hat Einfluss auf die Beiträge.

Der Wechsel innerhalb der GKVs ist für Versicherungsnehmer bis 55 Jahre bei Einhaltung der Kündigungsfrist immer möglich. In der Praxis jedoch ist es kaum sinnvoll. Das neue höhere Alter und auch oft vorhandene Probleme bei der Gesundheit sorgen fast immer für höhere Beiträge beim späteren Wechsel.

Der Privatpatient kann in eine GKV nur noch dann bis 55 Jahre wechseln, wenn ein Statuswechsel erfolgte (arbeitslos oder Harz IV). Bei anderen finanziellen Problemen müssen die PKV Basistarife anbieten. Dahin kann der Privatpatient wechseln.

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