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KRANKENTAGEGELDVERSICHERUNG

Versicherung gegen Verdienstausfall bei Krankheit

Die Krankentagegeldversicherung fällt unter den Bereich der privaten Krankenzusatzversicherungen. Sie ist sowohl für Angestellte als auch selbstständige Personen eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen und ggf. auch zur privaten Krankenvollversicherung.

Die Krankentagegeldversicherung hat im Grunde nur eine Hauptaufgabe, nämlich die Zahlung von Krankengeld bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit des Versicherten.

Bei Angestellten endet die Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit des Versicherten nach sechs Wochen Krankheit am Stück. Danach wird zwar von der "normalen" Krankenversicherung die Lohnfortzahlung übernommen, man erhält allerdings nur ca. 75 Prozent des Nettogehaltes. Diese Lücke kann man im Rahmen der Krankentagegeldversicherung schließen. Hier ist ein individueller Betrag zu vereinbaren, der grundsätzlich von der Höhe her nicht begrenzt ist.

Während Arbeitnehmer erst ab der siebten Woche sinnvollerweise Krankentagegeld benötigen können, stellt sich die Situation bei Selbstständigen noch dringender dar. Da hier kein Arbeitgeber die Lohnfortzahlung übernimmt, kann es hier schon ab dem 1. Krankheitstag zu Verdienstausfällen kommen. Von daher empfiehlt es sich bei Freiberuflern und Selbstständigen auf jeden Fall, über den Abschluss der Krankentagegeldversicherung nachzudenken. Diese würde vom ersten Tag an die Zahlung des vereinbarten Krankentagegeldes übernehmen, und somit den möglichen Verdienstausfall durch Arbeitsunfähigkeit ausgleichen können.

Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Eintrittsalter und dem Beruf des Versicherten. Für ein Krankentagegeld von beispielsweise 100 Euro am Tag kann z.B. ein durchschnittlicher Monatsbeitrag von ca. 110 Euro fällig werden. Die Faustformel für die Berechnung des Betrages lautet in diesem Fall, dass man durchschnittlich die Höhe des später zu zahlenden Tagessatzes einmalig im Monat als Beitrag zahlen muss. Vor allem hängt der Beitrag aber davon ab, ab dem wievielten Tag der Erkrankung / Arbeitsunfähigkeit das Krankentagegeld gezahlt werden soll - je später, umso niedriger fällt der Beitrag zur Krankentagegeldversicherung aus.

Krankentagegeld