Als Existenzgründer hat man in der Regel vor allem ein Problem – das laufende Einkommen ist noch nicht allzu hoch, so dass alle anfallenden monatlichen Kosten in einem überschaubaren Rahmen gehalten werden sollten. Dies gilt selbstverständlich auch für die private Absicherung gegen Krankheit und Arbeitslosigkeit und den Aufbau der Altersvorsorge, denn für diese ist der Existenzgründer als Selbständiger allein verantwortlich. Bezieht der Existenzgründer den sogenannten Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit, erhält er zu seinem monatlichen Gründungszuschuss einen Betrag von 300 Euro für diese Absicherung. Die Kosten für seine Krankenversicherung sind schon aus diesem Grund in einem überschaubaren Rahmen zu halten.
Für die Krankenversicherung des Existenzgründers ist maßgeblich, wo er zuletzt versichert war. War er gesetzlich versichert, kann er freiwillig weiter in der gesetzlichen Krankenkasse versichert bleiben. Sein Beitrag errechnet sich dann aus dem Einheitsbeitrag, der auf den Mindestmessbetrag der Krankenkassen angewandt wird. Dieses unterstellte Mindesteinkommen liegt aktuell bei 1.277,50 Euro.
War der Existenzgründer zuletzt privat krankenversichert, dann muss er weiterhin in der privaten Krankenversicherung bleiben. Das hat für ihn den Vorteil, dass er seinen monatlichen Beitrag und damit seine monatlichen Kosten durch verschiedene Maßnahmen selbst beeinflussen und möglichst niedrig ansetzen kann.
Dazu empfiehlt sich ein sorgfältiger Versicherungsvergleich, denn das Angebot an privaten Krankenversicherungen ist äußerst umfangreich. Grundsätzlich aber hilft die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung, die monatlichen Kosten niedrig zu halten. Auch kann auf die Inanspruchnahme einiger Leistungen verzichtet und auf gesetzliche Mindestanforderungen zurück gegriffen werden. Dazu zählt beispielsweise der Verzicht auf Heilpraktikerleistungen oder auf die stationäre Unterbringung im Ein- oder Zweibett-Zimmer. Auch im Bereich von Zahnbehandlung, Zahnersatz oder Kieferorthopädie können die Erstattungssätze niedrig angesetzt werden, um die monatlichen Versicherungsbeiträge weitestgehend zu senken. Meist können höherwertige Leistungen nach einer gewissen Zeit sogar ohne erneute Gesundheitsprüfung einbezogen werden, so dass man für einen bestimmten Zeitraum mit geringen Leistungen und dafür niedrigen Kosten leben kann.
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