Die Krankenversicherung gehört in Deutschland zur gesetzlichen Sozialversicherung. Sie besteht aus zwei Systemen, der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind rund 90 Prozent der deutschen Bevölkerung versichert, 10 Prozent dagegen sind privat krankenversichert.
Zu den Aufgaben der Kranken-Versicherung gehört die Übernahme der Krankheits- und Behandlungskosten, damit der Erkrankte diese Kosten nicht aus eigener Tasche bezahlen muss. Zu diesen Krankheitskosten gehören ärztliche und fachärztliche Behandlungen sowie benötigte Medikamente, Arzneimittel, Heilmittel und Hilfsmittel. Auch Sehhilfen gehören dazu. Dieser gesamte Bereich wird auch als ambulante Leistungen bezeichnet.
Zu den stationären Leistungen gehört der gesamte Bereich eines Aufenthalts im Krankenhaus. Neben der eigentlichen Unterbringung im Krankenzimmer ist auch die Behandlung durch einen Stations- oder Chefarzt in diesem stationären Bereich erfasst.
Der dentale Bereich der Leistungen deckt die Behandlungen für Zahnerkrankungen ab. Dazu gehören zum einen die reine Zahnbehandlung sowie vorsorgende Maßnahmen. Außerdem sind alle Zahnersatzmaßnahmen im dentalen Bereich abgedeckt sowie alle kieferorthopädischen Leistungen.
Das gesamte Spektrum des ambulanten, stationären und dentalen Bereichs ergibt das vollständige Leistungspaket der Krankenversicherung. Der Umfang der Leistung allerdings wird sich maßgeblich zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten unterscheiden. Denn ganz grundsätzlich deckt die private Krankenversicherung mehr Leistungen ab als die gesetzliche und gilt deshalb als das höherwertige Produkt.
So übernehmen die privaten Gesellschaften auch ärztliche und zahnärztliche Gebühren oberhalb der Regelhöchstsätze und stellen damit eine qualitativ hochwertige Behandlung der Patienten sicher. Auch ist in der privaten Krankenversicherung der Einschluss von unterschiedlichsten alternativen Heilmethoden und Heilpraktikerleistungen möglich. Im Krankenhaus kann ein Ein- oder Zweibettzimmer in Frage kommen, ebenso die Behandlung durch einen Chefarzt. Im dentalen Bereich sind weitaus höhere Kostenerstattungen für Zahnersatz wie Inlays, Brücken oder Implantate möglich, auch kieferorthopädische Leistungen werden in einem höheren Maße erstattet. Abgerundet werden kann das Leistungsspektrum durch ein Krankentagegeld, das nach dem Ablauf der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber gezahlt wird.
Die Beiträge variieren in der privaten Krankenversicherung in Abhängigkeit von den gewählten Leistungen. In der gesetzlichen Krankenversicherung dagegen sind sie abhängig vom Einkommen des Versicherten und dem Beitragssatz der Gesellschaft.
Zu den großen gesetzlichen Versicherungen gehören in Deutschland die Allgemeinen Ortskrankenkassen, die Barmer Ersatzkasse und die Deutsche Angestelltenkrankenkassen. Darüber hinaus kommen noch unzählige kleinere Gesellschaften hinzu. Noch umfangreicher dürfte der Markt der privaten Gesellschaften sein. Sie bieten ein vielfältiges Leistungsspektrum mit ebenso unterschiedlichen Preisen so dass jeder Versicherte einen Tarif und den Preis seiner Wahl finden dürfte. Zu den großen privaten Versicherungen gehören die Allianz, die ARAG, die Central und die HanseMerkur und eine ganze Reihe weiterer Gesellschaften mit einem weitverzweigten System an Tarifen. (15.07.2011)
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