Der Tarif Natürlich-Gesund der ERGO Direkt Versicherung gewährt eine Kostenerstattung für die ambulante Heilbehandlung durch Heilpraktiker und Ärzte für Naturheilverfahren. Außerdem übernimmt sie die Kosten für Sehhilfen und Schutzimpfungen.
Die Versicherung zahlt 50 Prozent der ambulanten Kosten, wenn die Diagnostik- und Therapieverfahren im Hufeland-Leistungsverzeichnis aufgeführt sind. Die Leistungen müssen nach der ärztlichen Gebührenordnung berechnet werden können und im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker aufgeführt sein. Für naturheilkundliche Heil-, Arznei- und Verbandmittel werden ebenfalls 50 Prozent der Kosten übernommen. Voraussetzung ist, dass sie durch einen Arzt für Naturheilverfahren im Rahmen einer ambulanten naturheilkundlichen Behandlung verordnet werden. Auch die Kosten für die ambulante Behandlung durch einen Heilpraktiker sowie die dazugehörigen naturheilkundlichen Arznei-, Verband- und Heilmittel erstattet die ERGO Direkt zu 50 Prozent. Schutzimpfungen, einschließlich Reiseschutzimpfungen und Arzneimittel, werden zu 50 Prozent von der Versicherung getragen. Dazu gehören u.a. Impfungen gegen Tetanus, Kinderlähmung, Lungenentzündung, Tollwut, Röteln, Mumps, Masern, Malaria, Diphtherie, Hepatitis A und B, Influenza, Gelbfieber sowie Windpocken.
Die Kosten für Sehhilfen werden zu 50 Prozent übernommen, jedoch maximal 100 Euro während eines Kalenderjahres. Ein erneuter Anspruch auf Leistung besteht für Versicherte ab dem 18. Lebensjahr nach einer Veränderung der Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrien auf einem Auge.
Die Leistungspflicht ist im ersten Kalenderjahr auf 125 Euro, in den ersten beiden Kalenderjahren auf 250 Euro begrenzt. In den ersten drei Kalenderjahren beträgt die Tarifleistung 375 Euro. Ab dem vierten Kalenderjahr erhöht sich die tarifliche Leistung auf 500 Euro jährlich. Für das Unternehmen besteht keine Pflicht zur Leistung für z.B. gesetzliche Zuzahlungen, Reinigungsmittel für Sehhilfen, Desinfektionsmittel, Mineralwasser oder sanitäre Bedarfsartikel.
Der Versicherungsschutz wird innerhalb Europas uneingeschränkt gewährt. Im außereuropäischen Ausland gilt der Versicherungsschutz zwei Monate. Bedeutet die Rückreise für den Versicherten ein gesundheitliches Risiko, kann dieser Schutz auch verlängert werden.
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