Seit dem Beschluss zur Gesundheitsreform ist die Krankenversicherung für alle Bürger Pflicht. Die Kündigung der Krankenversicherung ist damit nur möglich, wenn gleichzeitig ein anderer Versicherer (Krankenkasse) ohne Unterbrechung gewählt wurde.
Alle Mitglieder einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können innerhalb der gesetzlichen Kassen frei wählen. Wenn sie mindestens 18 Monate bei einer GKV versichert waren, kann dieser Vertrag mit einer Kündigung der Krankenversicherung zwei Monate vor Ablauf des Vertrages ohne Begründung gekündigt werden. Wird von der Krankenkasse eine Beitragserhöhung vorgenommen, kann die Kündigung der Krankenversicherung sofort erfolgen (siehe Sonderkündigungsrecht Krankenkasse).
Die Kündigung der GKV und der Wechsel in eine private Krankenversicherung sind, wenn die Voraussetzungen erfüllt wurden (Bruttoverdienst 3 Jahre über 48.150 € für Arbeitnehmer) unter Beachtung der Kündigungsfrist bis 55 Jahre möglich. Bei Beachtung der Kündigungsfristen kann innerhalb der PKV bis um Alter von 55 Jahren gewechselt werden. In der Regel ist das aber wenig sinnvoll, weil durch das neue höhere Eintrittsalter und eventuelle gesundheitliche Risiken der Beitrag fast immer höher wird.
Eine Kündigung der PKV und die Aufnahme in die GKV ist bis 55 Jahre nur noch unter besonderen Bedingungen (arbeitslos, Hartz IV) möglich. Bei finanziellen Problemen muss der Privatpatient in den Basistarif seiner PKV wechseln.
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