Im Versicherungsbereich, besonders im Bereich der Krankenversicherungen, ist es oftmals so, dass man bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss, um eine bestimmte Versicherung in Anspruch nehmen zu können. Zu diesen Versicherungen zählt auch die Private Krankenversicherung (PKV).
Während "normale" Arbeitnehmer sich nur über die gesetzliche Pflichtversicherung krankenversichern können, haben weitere Personengruppen die Möglichkeit, sich privat kranken zu versichern. Zu diesem Personenkreis gehören zum Beispiel Freiberufler, Selbstständige, Beamte, aber auch Angestellte, die ein bestimmtes Bruttoeinkommen überschreiten. Dieses wird auch als Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet.
Während diese in der gesetzlichen Krankenversicherung aussagt, dass man für das Einkommen über dieser Grenze keine Krankenversicherungsbeiträge mehr zahlen muss, bedeutet es für den Bereich der privaten Krankenversicherung, dass man ab diesem Einkommen in dieser Mitglied werden kann.
Momentan liegt die Beitragsbemessungsgrenze für die mögliche Mitgliedschaft in der Pkv bei einem Bruttoeinkommen von rund 48.000 Euro im Jahr. Diese Grenze muss man jedoch seit 2007 als Angestellter in drei aufeinander folgenden Jahren überschritten haben, um in die private Krankenversicherung wechseln zu können. Durch die Beitragsbemessungsgrenze Pkv soll also auch verhindert werden, dass "jeder" Arbeitnehmer aus der gesetzlichen Krankenversicherung austreten kann, um in die private Krankenversicherung zu wechseln.
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